Schlagwort: heiraten

  • Hochzeitslimousine und Hochzeitskutsche – Hochzeitsfahrzeuge

    TRANSPORT – HOCHZEITSLIMOUSINE, SHUTTLESERVICE & CO

    Das Fahrzeug, das Euch zur Kirche und dem Veranstaltungsort Eurer Feier bringt, bietet Euch eine wunderbare Möglichkeit für einen glanzvollen Auftritt. Für die Fahrten zu und zwischen Euren Veranstaltungsorten bietet sich eine Reihe von Hochzeitsfahrzeugen an: Oldtimer, Stretchlimousinen, Hochzeitskutschen oder eine eigene Hochzeitsstraßenbahn sind nur einige davon. Ein professioneller Transportservice trägt sehr zu einem stressfreien Ablauf eures Hochzeitstages bei: Ihr könnt sicher gehen, dass Brautpaar, Brauteltern und Trauzeugen zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind. Egal ob ihr einen professionellen Fahrdienst samt Hochzeitslimousine engagiert oder die Fahrten privat organisiert – mit den Tipps von brautinfo.at werden eure Gäste voll auf Eure Hochzeit abfahren!

    So organisiert ihr den Transport der Hochzeitsgäste und plant perfekte Routen zwischen den Locations.

    Vertraut mit einer Hochzeitskutsche auf echte Pferdestärken oder fahrt auf der Harley vor!

    So findet ihr euren Chauffeur und arrangiert einen glanzvollen Auftritt vor Kirche & Hochzeitslocation.

  • Hochzeitszeremonie – griechisch oder russisch orthodoxe Ehe

    Hochzeitszeremonie – griechisch oder russisch orthodoxe Ehe

    Die orthodoxe Trauung

    Die russisch- oder griechisch orthodoxen Kirchen sind in Ihrer Tradition der katholischen Kirche ähnlich. Mischehen sind unter der Voraussetzung, dass der nicht-orthodoxe Partner ein getaufter Christ ist, erlaubt.

    Eine Wiedervermählung ist gestattet, wenn ein Annulierungsdekret von der Kirche erhalten wurde und eine nachfolgende Scheidung auf zivilem Wege erfolgte. Die Trauungsfeier ist voller Symbolgehalt.

    Segnung der Brautleute mit Schal

    Die Traungszeremonie

    Sie findet meist nachmittags, oder auch am frühen Abend (nicht jedoch während der Fastenzeit und an bestimmten Feiertagen) statt. Das Verlobungsritual steht am Anfang der Feier. Die Ringe werden gesegnet und dreimal gewechselt, was die Dreifaltigkeit symbolisieren soll. Sie werden dann auf die rechte Hand von Braut und Bräutigam gesteckt.

    Die orthodoxe TrauungAm Ende des Verlobungsrituals werden zwei Kronen über den Köpfen des Brautpaares dreimal ausgetauscht, es wird das Evangelium gelesen und das Paar trinkt dreimal aus demselben Becher Wein.
    Diese Zeremonie steht symbolisch für die tiefe Verbundenheit und für die immerwährende Liebe des Brautpaares, sowie Ihrem Versprechen in glücklichen als auch schlechten Zeiten zueinander zu stehen.


    Am Ende der Trauungszeremonie werden die Hände des Brautpaares symbolisch zusammengebunden und sie werden dreimal rund um den Altar geführt. Die Kirchengemeinde singt dabei das Lied „Gott schenke Ihnen viele Jahre“.

     

    Weitere Informationen zur orthodoxen Trauung

    Orthodoxe Bischofskonferenz in Österreich

    Fleischmarkt 13, 1010 Wien

    Telefon: 01/533038089

    office@orthodoxe-kirche.at

    www.orhodoxe-kirche.at

     

  • Hochzeitsplanung und Hochzeitsorganisation

    TIPPS ZUR HOCHZEITSORGANISATION & HOCHZEITSPLANUNG

    Jedes Brautpaar wünscht sich einen absolut traumhaften und perfekten Hochzeitstag, den sprichwörtlich „schönsten Tag im Leben“. Es ist sicher keine Überraschung für euch, dass es bei der Planung der Hochzeit gilt, unzählige  Entscheidungen zu treffen. Die meisten Paare brauchen etwa sechs bis achtzehn Monate, um ihre Hochzeit zu planen. Die meiste Zeit wird dafür aufgewendet, einen passenden Veranstaltungsort zu finden, das perfekte Brautkleid auszusuchen, einen tollen Fotografen auszuwählen und sich zu überlegen, in welchem Stil das Hochzeitsfest abgehalten werden soll.

    Ehe ihr euch Hals über Kopf in die hektische Welt der Hochzeitsplanung werft, nehmt euch Zeit das große Ganze zu betrachten. So könnt ihr die gröbsten Planungsfehler rund um Hochzeitsbudget, Gästeliste, … vermeiden und alles ganz entspannt und ruhig angehen. Wir begleiten euch mit unseren Tipps rund ums Planen und Organisieren bei eurem ersten Schritt in die Welt der Hochzeitsplanung: Los geht’s!

    Hier sind die Hochzeitstrends 2023 – was bleibt? Was ist neu?

    Must haves für die Hochzeit 2023 –
    Was ist neu? Was sollte dabei sein?

    Tagsüber Hochzeit zu feiern hat was – auch wenn die Traumlocation abends noch zu haben ist.

    Formvollendet und mit Stil vorgebracht ist ein gelungener Hochzeitsantrag einfach nur Romantik pur!

    Die Basics für die Planung eures Fests: Hochzeitsvorbereitungen leicht gemacht!

    Die TRAU DICH bringt jede Menge Eindrücke. So macht ihr das Beste aus eurem Messebesuch!

    Feiert eure Verlobung im ganz großem Stil!

    Sobald ihr wisst, wie viel ihr für eure Hochzeit ausgeben könnt, kann es mit dem Planen losgehen!

    Stressige Momente sind völlig normal – so geht ihr damit um!

    Wenn das Hochzeitsbudget nicht so üppig ausfällt, steht einer traumhaften Hochzeit trotzdem nichts im Weg!

    … Dinge, die den Hochzeitstag perfekt machen, über die aber kaum jemand spricht

    Häufige Fehler bei der Hochzeit- und wie ihr sie vermeidet!

     

    Die 12-Monats-Checkliste für den Bräutigam: Was, wann in der Hochzeitsplanung zu tun ist.

    Brautpaar, Brauteltern, Hochzeitsgäste … wer finanziert das Hochzeitsbudget?

    So bleibt ihr eurem Hochzeitsbudget treu und gebt nicht mehr Geld aus, als ihr geplant habt.

    Details wie Polterabend, Brautjungfernkleider, Unterbringung der Gäste … wer zahlt wofür?

    Zu einer Hochzeit gehören zwei. So bringt sich der Bräutigam ein!

     

    Wer findet keinen Platz mehr auf der Gästeliste? Tipps, wie ihr die „Vielleichts“ verwaltet.

     

    Als Brautpaar steht ihr im Mittelpunkt der Aufmerk- samkeit – die Dosis des Rampenlichts bestimmt ihr!

    Wer ist zur Hochzeit eingeladen? Wer nicht? So bekommt ihr die Länge der Gästeliste unter Kontrolle.

    Das private Event vor dem großen Moment: Das Styling der Braut am Hochzeitstag.

     

    Mit den Mädels planen, lachen, relaxen, einfach beim Hochzeit organisieren viel Spaß haben!

    Von der Gästeliste zur Sitzordnung an der Hochzeitstafel.

    Mit diese Sitzordnung macht ihr eure Hochzeitsäste glücklich.

    Gästeliste, Sitzordnung und Hochzeitstafel:
    Das 1×1 der Hochzeitsetikette.

    Wie ihr eure Hochzeitsgäste an der Hochzeitstafel gruppiert.

    Mit zwölf Tipps zum perfekten Hochzeitsgast!

    Gönnt euch kleine Auszeiten, um den Kopf wieder frei zu bekommen – erfahrt hier, wie.

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    Freundin, Vertraute, Ratgeber – eine Brautjungfer ist treue Helferin vor und während der Hochzeit.

    Essen, Trinken, Unterhaltung Was Kinder brauchen, um sich auf Eurer Hochzeit rundum wohl zu fühlen!

    Dos und Donts für den Einsatz von Social Media bei der Hochzeitsplanung.

    Was sagt die Hochzeitsetikette über das Engegennehmen von Glückwünschen?

    So vereinbart ihr eine traumhafte Hochzeit mit einem schlanken Budget!

     

    Eine Brautparty stimmt die Braut und ihre Mädelsrunde auf die Hochzeit ein!

    Wer im Ausland heiratet und danach in Österreich als verheiratet gelten möchte, muss einiges beachten.

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  • Hochzeitsbudget – Hochzeitsfeier

    Hochzeitsbudget – Hochzeitsfeier

    Die Planung eures Hochzeitsbudgets

    Das Aufstellen eines Budgets entspricht zwar nicht dem Inbegriff der Romantik, bietet allerdings die Grundlage für eure gesamte Hochzeitsplanung. Denn wie viel ihr ausgeben könnt, bestimmt den Rahmen eurer Hochzeit.

    Hochzeitspaar Brautstrauß

    Location und Gästeliste

    Jede einzelne Entscheidung, die ihr trefft, wird davon beeinflusst wie viel das Brautkleid, der Fotograf, die Hochzeitstorte, die Location und all die anderen Dinge, die ihr euch wünscht, kosten dürfen. Die Kosten werden vor allem von der Zahl der eingeladenen Gäste und dem Ambiente, das ihr euch für eure Hochzeitsfeier wünscht, bestimmt. Erst wenn ihr wisst, wen ihr einladen möchtet und auf wessen Anwesenheit ihr verzichtet, könnt ihr einen Veranstaltungsort aussuchen. Denn ihr seid dann sicher, wie viele Leute dort Platz finden müssen. Die Länge Eurer Gästeliste bestimmt auch, wie viel ihr für Catering, Getränke, Transport und Give-Aways und andere Details ausgeben werdet. Stellt also die Gästeliste so früh wie möglich auf und lasst noch ein paar Plätze frei, wenn ihr kurzfristig jemanden einladen wollt.

    Fixpunkte im Budget

    Überlegt welche Ausgaben zur Gestaltung eurer Feier unbedingt notwendig sind und wer dafür aufkommen wird. Eine Klärung der Kostenaufteilung ist dabei sehr hilfreich. Besprecht am besten die Planung und die damit verbundenen Ausgaben mit beiden Familien. Als Richtwert könnt ihr bei etwa 50 Gästen mit 5.000 bis 10.000 € rechnen, für 80 Gäste müsst ihr bis zu 12.000 € einplanen. Und das betrifft nur die Feier selbst, dazu kommen noch die Ausgaben für Eheringe, Flitterwochen und Bekleidung.

    Hochzeits-Sponsoring

    Sucht euch Sponsoren für eure Hochzeit! Die Ausgaben, die ein Brautpaar für das Hochzeitsfest plant, sind immerhin auch vom sozialen Status abhängig. Ein Brautpaar, das knapp kalkulieren muss, darf durchaus seine Familie um Unterstützung bitten, indem es sich etwa Blumenschmuck, Fotoreportage oder Hochzeitskutsche als Hochzeitsgeschenk wünscht.
    Sparschwein

    Behaltet die Finanzen immer im Blick

    Wenn ihr euch über die Finanzen einig geworden seid, dann wisst ihr, in welchem Rahmen und in welcher Größe ihr die Feier planen könnt. Erkundigt euch nach durchschnittlichen Preisen für die einzelnen Posten und erstellt zuerst ein vorläufiges Budget. Schreibt euch alles auf, was ihr wirklich ausgebt, damit ihr den Überblick behaltet und nutzt Checklisten. Es müssen nicht immer teure und aufwendige Dinge sein, die das Fest zu einem unvergesslichen Erlebnis machen! Mit etwas Kreativität und Phantasie lässt sich auch mit einem kleinen Budget eine wirklich großartige Feier planen!

     

    Und wer zahlt eigentlich was?

  • Hochzeitszeremonien – Trauung im Hinduismus

    Die hinduistische Hochzeit

    Eine hinduistische Trauung bedeutet jede Menge Bräuche, Rituale, lange klang- und farbenfrohe Feierlichkeiten voller Freude und Spaß. Indische Hochzeiten sprechen von der reichen Kultur, dem traditionellem Erbe und der ethnischer Identität des Landes. Jede Region folgt ihren eigenen althergebrachten Ritualen und Zeremonien.

    Eine Hochzeit ist in der hinduistischen Religion – im Gegensatz zum Buddhismus – eine bedeutende religiöse Zeremonie und eines der wichtigsten der 16 hinduistischen Sakramente oder Sanskars. Eine Hinduhochzeit symbolisiert das Zusammenkommen von gegenseitigem Verständnis, Hingabe, Liebe und Gegenliebe, Einheit und spirituellem Wachstum. Sie bedeutet mehr als nur Feiern, Freude und Spaß, sie verlangt Opferbereitschaft, Gemeinschaftsgefühl, Engagement und Einsatzbereitschaft.

     

    Hochzeitszeremonie im Freien

    Hindus betrachten die Hochzeit als eine Institution, die die Menschen die wahren Werte des Lebens lehrt. Die Ehe besiegelt nicht nur das Band zwischen zwei Menschen sondern auch zwischen zwei Familien. 

    Hinduhochzeiten werden meist von den Brauteltern ausgerichtet und finden an einem öffentlichen Ort statt, über den sich beide Brautfamilien miteinander einig werden. Die Hochzeitszeremonie findet in der Regel im Freien unter einem dekorierten Baldachin, dem Mandap, statt und wird von einem Brahmanenpriester durchgeführt.

    In Indien weiß man zu feiern: Hinduhochzeiten erstrecken sich schon mal über vier bis fünf Tage. Die Zeremonie unterteilt sich im Wesentlichen in drei Teile: Bräuche die der Hochzeit vorangehen, die eigentliche Hochzeitszeremonie und Bräuche nach der Hochzeit. Jedes einzelne Ritual hat eine tiefe Bedeutung und Absicht.

     

    Sterne bestimmen den Hochzeitstermin

    Als erstes errechnet ein Astrologe aus den Geburtsdaten des Paares das genaue Datum der Hochzeit. Die Hochzeit muss genau diesem Tag stattfinden. Dann folgt die Verlobung, bei der auch Ringe ausgetauscht werden.

    Am Tag vor der Hochzeit werden die Hände und Füße der Braut wunderschön mit Henna bemalt, an ihrem Hochzeitstag trägt sie einen weißen Sari, der Reinheit symbolisiert und im Laufe der Zeremonie durch einen roten Sari, ein Zeichen für Fruchtbarkeit, ausgetauscht wird.

    Die eigentliche Hochzeit beginnt damit, dass die Hand der Braut in die des Bräutigams gelegt wird und die beiden mit einem weißen Schal verbunden werden.

    Darauf folgt das Lawan Phere oder die vier Runden. Das Brautpaar schreitet vier Mal um das heilige Feuer, jede Runde symbolisiert ein anderes der Ziele des Hinduismus für eine glückliche Ehe: Glaube, finanzielle Stabilität, Fortpflanzung und Befreiung der Seele.

    Bedeutsamstes Ritual der Hindu-Hochzeit

    Das bedeutsamste Ritual ist das Saptapadi. Das Brautpaar schreitet gemeinsam sieben Schritte in Richtung Norden während der Priester die sieben Versprechen oder Schwüre verliest. Braut und Bräutigam geben sich ein Versprechen vor Gott, repräsentiert durch Licht und Feuer. Diese sieben Versprechen zusammen bilden den Grundstein für die Ehe, sie handeln von der Loyalität, Liebe und Hingabe die das Brautpaar während des Ehelebens miteinander teilt. Der Bräutigam malt der Braut als Zeichen der Zusammengehörigkeit einen roten Punkt auf die Stirn. Heute ist das Bindi ein Mode-Accessoire geworden, das von allen Frauen wie ein Schmuck getragen werden kann und hat seine ursprüngliche Bedeutung verloren.

    Farbenfrohe Hochzeitsfeier

    Nach einem Segen für das Brautpaar setzt sich die Hochzeitsgesellschaft zu einem reichlichen Hochzeitsmahl mit vielen Hochzeitsspielen. Die der Hochzeitszeremonie folgenden Rituale sind die emotionsgeladensten Momente, besonders wenn die Braut weit von ihrer Familie wegzieht: Die Braut verabschiedet sich von ihrer Familie und geht den ersten Schritt in Richtung ihres neuen Lebens im Haus ihres Ehemannes.

    Moderne Hindu-Hochzeiten enthalten nicht alle der traditionellen Elemente und sind dadurch kürzer. Das hängt von den heiratenden Paaren und ihren individuellen Wünschen, Lebensumständen sowie der Kastenzugehörigkeit und den finanziellen Möglichkeiten ab.

    Zu einer Hinduhochzeit gehört viel Musik, die sich Braut und Bräutigam aussuchen. Es wird meistens ein Mix der neuesten Bollywood Soundtracks, deren Texte alle sehr romantisch sind, gespielt!

  • Die jüdische Trauung

    Die jüdische Trauung

    Die jüdische Hochzeit

    Die jüdische Hochzeit (oft einfach genannt CHUPPA), ist eine der interessantesten Trauungszeremonien. Dabei gibt es verschiedene Elemente, die es auch in nicht-jüdischen Zeremonien gibt. Die damit verbundene Bedeutung ist aber oft eine ganz andere und sollte daher nicht falsch verstanden werden.

    So gibt beispielsweise traditionell der Bräutigam der Braut einen Ring, es könnte aber theoretisch auch ein beliebiges anderes Objekt sein, das einen – wenn auch minimalen – intrinsischen, materiellen Wert hat. Dieser Ring ist aber kein Zeichen der Zuneigung oder ein ideelles Symbol für Treue und Ewigkeit wie in der Mehrheitskultur, sondern mit der Annahme des Rings drückt die Braut lediglich ihre Zustimmung aus, diesen Bräutigam zu heiraten. Man könnte sagen das Offerieren des Rings durch den Bräutigam ist der Heiratsantrag, und die Annahme des Rings ist die Zustimmung der Braut, das „Ja-Wort“, ohne Worte. Zwar wird dieser Ring von der Braut normalerweise als sentimentales Erinnerungsstück behalten und auch als Schmuck getragen, er hat aber als “Ehering” direkt nach der Trauung bereits eigentlich keinerlei formale Bedeutung mehr. Es findet auch an dieser Stelle der Trauung kein Austausch von Ringen statt, sondern nur die Braut bekommt einen Ring vom Bräutigam. Würde es einen Austausch von Ringen geben und auch der Bräutigam einen Ring von der Braut entgegennehmen, wäre es sogar fraglich, ob die Trauung überhaupt gültig ist!

    Der Braut wird im Rahmen der Hochzeitszeremonie vom Bräutigam ein Dokument überreicht, die sogenannte KESUBA, in dem seine Pflichten und ihre Rechte in einem traditionellen, für das Brautpaar genau personalisierten Text aufgeführt sind, dies ist aber kein Ehevertrag! 

    Auch der Rabbiner, der die Zeremonie leitet, “verheiratet” nicht das Brautpaar. Den Akt des Verheiratens könnte das Brautpaar in Anwesenheit von zwei Trauzeugen auch ganz selbstständig tun. Die Rolle des Rabbiners besteht lediglich darin, darauf zu achten, dass alle essentiellen Schritte und formellen Details beachtet und korrekt durchgeführt werden, damit sowohl Trauung (ERUSIN) als auch Eheschließung (NISUIN) dem jüdischen Recht entsprechend gültig sind und das Paar danach wirklich verheiratet ist.

    Die Hochzeit bedeutet für Braut und Bräutigam einen Neubeginn im Leben, und ist ein Buß- und Sühnetag, oft verglichen mit dem Jom Kippur. Deshalb ist der Hochzeitstag für das Brautpaar auch ein Fasttag, an dem sie von Beginn der Morgendämmerung bis zur Hochzeitszeremonie weder essen noch trinken.

    Die jüdische hochzeit

    Vor allem in bürgerlichen Kreisen hat man ab dem 19. Jahrhundert begonnen, die Hochzeitszeremonie in der Synagoge abzuhalten. Dieser Neuerung gingen längere rabbinische Diskussionen voraus, ob dies überhaupt zulässig sei. Mittlerweile gilt es aber allgemein als akzeptabel, wenn auch nach wie vor nicht nach allen Lehrmeinungen als die empfohlene erste Wahl.

    Traditionell findet die gesamte Zeremonie, zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter, im Freien statt, wobei Braut und Bräutigam entweder gemeinsam einen TALIS (“Gebetsmantel”) über ihre Köpfe, Schultern und Oberkörper legen, oder – gemäß der seit dem 18. Jahrhundert vielerorts etablierten, neueren Tradition – zusammen unter einem Baldachin stehen, der – wie die Zeremonie selbst – als CHUPPA bezeichnet wird.

    Die Institution der Ehe gilt im Judentum als heilig, und so wird auch der erste der zwei Teile der Hochzeitszeremonie, die “Trauung” oder das “Verheiraten”, nicht nur als ERUSIN, sondern auch als KIDDUSCHIN (= “Heiligung”) bezeichnet. (Wobei die Übersetzung des Begriffs als “heilig” nicht genau der durch das Christentum geprägten Konnotation des deutschen Wortes entspricht.)

    Der Rabbiner, der die Hochzeitszeremonie betreut, beginnt damit, eigentlich stellvertretend für den Bräutigam, einen Segen über einem Glas Wein zu sprechen, aus dem beide Brautleute daraufhin trinken. (Gemäss der auch in Österreich bedeutenden aschkenasischen Tradition: Wenn die Braut zum ersten Mal heiratet, sollten die Gläser hoch und spitz sein, wie Sektgläser; wenn sie zuvor bereits einmal verheiratet war, nimmt man breite Gläser, wie Weingläser.)

    Danach steckt der Bräutigam der Braut einen einfachen, unverzierten und nicht gravierten Ring (aus Silber oder Gold) an den ausgestreckten rechten Zeigefinger, den er selbst gekauft oder als Geschenk bekommen haben muss,  der also wirklich ihm gehört. Durch das Ausstrecken des Zeigefingers bekundet die Braut ihre Zustimmung, ihn zu heiraten. Dies muss vor zwei Trauzeugen geschehen: zwei religiöse jüdische Männer, die weder miteinander noch mit dem Brautpaar direkt oder angeheiratet verwandt sein dürfen.

    Während der gesamten Zeremonie trägt die Braut einen Schleier über dem Kopf, der auch ihr Gesicht verhüllt. Dieser sollte aber durchsichtig genug sein, damit der Bräutigam seine Braut zweifelsfrei identifizieren kann.

    Nun verliest der Rabbiner – oder einer der Anwesenden – die KESUBA, jenes traditionelle Dokument, worin die Pflichten des Bräutigams und die Rechte der Braut ausgeführt sind. Bevor der Bräutigam die KESUBA der Braut übergibt, wird sie von zwei Zeugen unterschrieben, wodurch diese bezeugen, dass der Bräutigam den Inhalt der KESUBA verstanden hat und sich seiner eigenen Pflichten sowie der Rechte der Braut bewusst ist. Diese Zeugen können dieselben wie die Trauzeugen sein, aber auch andere, solange sie die gleichen persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Mancherorts hält an dieser Stelle der Rabbiner – oder ein anderer der Anwesenden – eine kurze Ansprache an das Brautpaar. Dies ist aber weder nötig noch traditionell üblich.

    In jedem Fall folgt nun der zweite Teil der Hochzeitszeremonie, die Eheschließung, genannt NISUIN. Dabei sprechen traditionell zwei der Anwesenden, oftmals werden damit die Väter des Brautpaares oder andere Gäste geehrt, die sieben Hochzeitssegen über einem zweiten Glas Wein, wobei der erste sechs davon und der zweite den siebten Segen spricht. (Im 20. Jahrhundert hat sich vielerorts der Brauch etabliert, dass bis zu sechs verschiedene Personen jene sieben Segenssprüche sagen, wobei dann nur noch die ersten beiden von der gleichen Person gesprochen werden.) Im Anschluss daran trinken Braut und Bräutigam wieder einen Schluck vom Wein.

    Um auch in den freudigsten Momenten unseres Lebens der uns bis heute mit Trauer erfüllende Zerstörung des jüdischen Tempels und der heiligen Stadt Jerusalem vor nunmehr fast 2000 Jahren nicht zu vergessen, zerbricht der Bräutigam ein Glas, und zwar sollte er jenes erste Glas zerbrechen, das für den Trauungssegen über dem Wein verwendet wurde. Traditionell wirft er dieses Glas (aus Sicherheitsgründen eingewickelt in ein Stück Stoff) auf den Boden. Die vor allem durch Hollywood bekannt gewordene Art, dass der Bräutigam auf das Glas trampelt, ist heutzutage ebenfalls sehr üblich. An dieser Stelle begehen viele den Fauxpas, laut “Mazl Tov” zu rufen, sobald das Glas zerbrochen ist. Korrekterweise sollten alle Anwesenden an dieser Stelle jedoch kurz innehalten und der Zerstörung des jüdischen Tempels gedenken, während der Bräutigam leise für sich die Verse 5–6 des Psalm 137 rezitiert. (Deren Übersetzung lautet: “Vergesse ich dich, Jerusalem, vergesse meine Rechte! Klebe meine Zunge an meinem Gaumen, erinnre ich deiner nicht, erhebe ich nicht Jerusalem zu meinem höchsten Jubel!”)

    Erst im Anschluss daran ruft man “Mazl Tov” und die Anwesenden gratulieren dem Brautpaar.


    In manchen Traditionen folgt nun, bevor die Festmahlzeit beginnt, das YICHUD-Zimmer, wobei sich Braut und Bräutigam alleine in einem Raum einsperren, wo kleine Erfrischungen, etwas zu essen und zu trinken für sie vorbereitet sind – während die zwei Zeugen (oder wieder andere) vor der Tür warten müssen. In orthodoxen Kreisen ist dies nicht nur das erste Mal, dass die beiden alleine zusammen privat und ungestört sind, sondern auch das erste Mal, dass sie sich überhaupt berühren. Erst jetzt ist die Ehe formal geschlossen.

     

    Nach ca. 10 Minuten kommt das Brautpaar aus dem YICHUD-Zimmer und in Begleitung der Gäste in den Festsaal, wo nun ausgiebig gefeiert wird. (Gemäß anderen Traditionen findet dieser YICHUD-Teil der Eheschließung erst nach der Hochzeitsfeier statt, wobei dann die zwei Zeugen das Brautpaar zu ihrer Unterkunft begleiten, kontrollieren müssen, dass sich dort keine weiteren Personen befinden, und nachdem das Brautpaar die Türe von innen verschlossen hat, die Zeugen nach 8–10 Minuten dann nach Hause gehen.)

     

     

    Rückfrage Hinweis und Weitere Informationen:

    Landesrabbiner Schlomo Hofmeister, MSc.

    Gemeinderabbiner von Wien

    Isrealitische Kultusgemeinde Wien,

    Seitenstettengasse 4, 1010 Wien

    s.hofmeister@ikg-wien.at

  • Eherecht – Ehevertrag, Rechte und Pflichten in der Ehe

    Eherecht – Ehevertrag, Rechte und Pflichten in der Ehe

    Die Ehe und ihr rechtliches Umfeld

    Grundsätzlich stehen sich in Österreich die Ehegatten als völlig gleichwertige, so hin mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattete Partner gegenüber. Die Ehepartner sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, so hin auch zur Geschlechtsgemeinschaft, zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum wechselseitigen Beistand verpflichtet.

    Dies bedeutet, dass Ehegatten nach ihren Kräften gemeinsam zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beizutragen haben.
    Dabei ist es den Ehepartnern freigestellt, einvernehmlich zu regeln, auf welche Art und Weise jeder Ehepartner seinen Beitrag erbringt.

    Im übrigen stellt eine Eheverfehlung jedes Verhalten dar, das dem Zweck und dem Wesen der Ehe zuwiderläuft. Eheverfehlung ist daher jedes Verhalten, das zu einer Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft führt. Darunter fallen beispielsweise ehewidrige Beziehungen, physische oder psychische Misshandlung des anderen Ehepartners, Streitsucht, Vernachlässigung der ehelichen Beistandspflicht und ähnliches mehr.

    Beratung durch den Rechtsanwalt

    Das EherechtEine Eheschließung greift in viele Bereiche ein und wirft verschiedenste Fragen auf. Daher ist die Beratung vor dem Eingehen einer Ehegemeinschaft besonders wichtig.

    Da geht es zunächst um die Frage: Welchen Namen die Ehepartner und welchen Namen allfällige Kinder aus dieser Ehe tragen sollen?

    Besonders ratsam ist eine Art „Eröffnungsbilanz“ vor dem Eingehen einer Ehe darüber zu erstellen, was jeder der Partner in die Ehe einbringt. Ob das nun eine Liegenschaft ist, oder andere Vermögenswerte, wie Sparbücher, Wertpapiere etc.

    Schließlich sollten sich die Brautleute über erbrechtliche Fragen kundig machen: Ist es von Vorteil ein Testament zu errichten? Oder einen Ehevertrag?

    Darüber hinaus sollten auch Fragen des Unterhalts rechtlich erörtert werden: Wie gestalten sich die zukünftigen Ehepartner die Finanzierung ihres Ehealltags?

    Ein ausführliches Beratungsgespräch vor Eingehen der Ehe bringt hier Klarheit. Oft wird es auch ratsam sein, in einem Ehevertrag, alle oben angeführten, rechtlichen Problembereiche zu klären. Eine solche Vereinbarung bewahrt rechtzeitig vor Irritationen in der Ehe – sie schützt im Vorfeld und sichert die Rechtsansprüche der Brautleute ab.

    Die österreichischen Rechtsanwälte bieten ein spezifisches Beratungspaket allen Brautleuten an und klären im individuellen Gespräch über rechtliche Konsequenzen der Eheschließung bei der Scheidung auf. Nähere Auskünfte bekommen Sie über www.rechtsanwälte.at

    Das Vermögensrecht

    GeldbergHinzuweisen ist, dass sich durch die Eheschließung an den Eigentumsverhältnissen der Partner grundsätzlich nichts verändert. Dies bedeutet, das was der Ehegatte in die Ehe einbringt, weiterhin diesem gehört und der gesetzliche Güterstand der, der Gütertrennung ist.

    Aufgrund eines eigenen, schriftlichen und bestimmten Vertrages ist es möglich, den Guterstand der Gütergemeinschaft herbeizuführen. Somit fällt auch im Falle einer nachfolgenden Ehescheidung nur dasjenige Vermögen unter die Aufteilung, das während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft erworben wurde.

    Diejenigen Sachen, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht hat, die er im Erbwege erworben hat oder die ihm von einem Dritten geschenkt wurden, unterliegen jedenfalls nicht der Aufteilung, mit Ausnahme der ehelichen Wohnung sowie des Hausrates, auf deren Weiterbenützung ein Ehegatte zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist.

    Dies würde bedeuten, dass wenn ein Ehegatte die Wohnung in die Ehe einbringt, diese eheliche Wohnung im Zuge einer Scheidung allenfalls doch durch richterliche Verfügung dem anderen Ehegatten übertragen werden kann, wenn dieser andere Ehegatte zum Beispiel aufgrund vorhandener Kinder auf die Benützung der ehelichen Wohnung weiter angewiesen ist.

    Wenn schon bei Beginn einer Ehe die Vermögensverhältnisse der Ehepartner sehr unterschiedlich sind, ist es empfehlenswert, bei oder schon vor der Eheschließung einen Vertrag abzuschließen, der die Grundzüge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse für den Fall einer Ehescheidung regelt.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass solche Verträge nur eine bedingte Gültigkeit haben und der Richter, im Verfahren um Aufteilung des ehelichen Vermögens, von solch einer Vereinbarungen unter Umständen abweichen kann. Dennoch empfiehlt es sich, bei bestimmten Voraussetzungen solche Verträge abzuschließen.

    Gemeinsame Anschaffungen vor der Ehe

    Problematisch. aber durchaus häufig, ist auch der Fall, dass die Ehegatten bereits vor der Eheschließung längere Zeit eine Lebensgemeinschaft geführt haben und hier z.B. gemeinsam auf einem Grundstück des einen ein Haus errichtet wurde, für das etwa der andere Ehepartner einen Kredit aufgenommen hat (oder z.B. gemeinsam eine Wohnung bewohnt haben, die vor der Eheschließung renoviert wurde). Auch hier gilt der Grundsatz, dass jeder sein Eigentum behält, was ihm im Zeitpunkt der Eheschließung gehörte.

    Gemeinsame Anschaffungen vor der Ehe, gleich in welchem Eigentum sie stehen, unterliegen daher im Falle einer Scheidung nicht der vom Richter durchzuführenden Aufteilung. Wenn ein junges Paar sich darüber nicht den Kopf zerbrechen möchte, empfiehlt sich in solchen Fällen dennoch eine vertragliche Regelung, wie mit den gemeinsamen, vorehelichen Anschaffungen im Falle einer Trennung verfahren werden soll. Rechtskundige Beratung dabei ist sicherlich empfehlenswert.

    Gemeinsame Wohnung

    Ein Ausnahme stellt die eheliche Wohnung dar, die auch wenn sie von einem Ehepartner in die Ehe eingebracht wurde, dann der Aufteilung unterliegt, wenn der andere Gatte auf ihre Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist, oder wenn ein gemeinsames Kind an ihrer Weiterbenützung einen berücksichtigungs-würdigen Bedarf hat. Das gleiche gilt auch für den Hausrat.

    Gemeinsame betriebliche Tätigkeit

    Sofern ein Ehepartner im Betrieb des anderen (z.B. Gast- oder Landwirtschaft, Handelsgewerbe) regelmäßig mitarbeitet, steht ihm grundsätzlich wie jedem anderen Arbeitnehmer auch ein Anspruch auf Entgelt zu und wäre das Arbeitsverhältnis daher auch behördlich entsprechen anzumelden.

    Für den gewerbetreibenden Ehepartner kann dies aufgrund der Absetzposten sogar steuerliche Vorteile haben, wenn auch andererseits Sozialversicherungsbeiträge etc. durch den beschäftigten Gatten gezahlt werden müssen.

    Jedenfalls besteht bei Ehescheidung auch rückwirkend ein Anspruch auf angemessene Entlohnung der geleisteten Arbeit. Grundsätzlich hat ein Ehegatte im Erwerb des anderen mitzuwirken, soweit ihn dies zumutbar nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich und zwischen den Ehegatten nichts anderes vereinbart ist.

    Das Heiratsgut

    Unter Heiratsgut (Ausstattung) versteht man das Vermögen, welches der Tochter oder dem Sohn zur Erleichterung des mit der Eheschließung verbundenen Aufwandes hingegeben wird.
    Es soll eine Art Starthilfe für das eheliche Leben der Kinder darstellen, gebührt aber nur dann, wenn die Tochter oder der Sohn zum Zeitpunkt der Eheschließung kein eigenes Vermögen haben.

    Bezüglich der Bemessung des Heiratsgutes gibt es keine starren Regeln, sondern ist stets auf die Verhältnisse des Einzelfalles bzw. des Zahlungspflichtigen abzustellen, wobei das Vermögen des Ehegatten dabei ohne Bedeutung ist. Im Normalfall soll das Heiratsgut ca. 25% des Jahresnetto-einkommens des Dotierungspflichtigen betragen. Ist die Ausstattung aber einmal bezahlt, so kann diesbezüglicher Anspruch bei einer weiteren Eheschließung nicht mehr neu entstehen.

    Das Unterhaltsrecht

    Der haushaltsführende Ehegatte, der über kein eigenes Einkommen verfügt, hat gegenüber dem anderen 33% des monatlichen Nettoeinkommens des anderen Ehepartners.
    Sind beide Ehegatten berufstätig, beträgt der Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten 40% des Familieneinkommen abzüglich des Eigeneinkommens.
    Unter der Familieneinkommen ist das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten umgelegt auf 12x jährlich zu verstehen.

    UnterhaltsrechtDieser Unterhaltsanspruch verringert sich falls unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, um bestimmte Prozentpunkte.

    Sind beide Ehegatten berufstätig, haben auch beide sowohl finanziell, als auch durch ihren persönlichen Einsatz den ehelichen Aufwand gemeinsam abzudecken.

    Das umfasst genauso die Kosten des gemeinsamen Wohnens, wie auch den Unterhalt und die Erziehung der Kinder, die Haushaltsführung, das Wirtschaftsgeld etc.

    Sollte es hier zu Leistungsstörungen kommen, das heißt: Sollte ein Ehepartner seinen Beitrag, sei es nun in Naturalleistungen oder in Geldleistungen, nicht oder unvollkommen erbringen, würde dies eine Eheverfehlung darstellen, die unter Umständen bis zur Schidung führen kann.
    Sofern es nicht unbillig wäre, kann der haushaltsführende, einkommenslose Ehepartner verlangen, dass ihm der Unterhalt zur Gänze in bar bezahlt wird.

     

    Autorin: Dr. Waltraute Steger, Vizepräsidentin des österreichischen Rechtsanwaltskammertages

  • Eherecht & Ehepflichten als Teil der Hochzeisvorbereitungen

    Eherecht & Ehepflichten als Teil der Hochzeisvorbereitungen

    HOCHZEIT – EHERECHT & EHEPFLICHTEN

    Die Ehe – Ein Vertrag?

    Die Ehe – umfassende und grundsätzlich unzertrennliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau – wird durch den gesetzlichen Ehevertrag geregelt. Der Ehevertrag ist ein höchst persönlicher Vertrag zwischen Mann und Frau.

    In dem Ehevertrag erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechts gesetzmäßig ihren Willen in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, sich gegenseitig Beistand zu leisten. So lautet die gesetzliche Zielvorstellung.

    Die Lebensgewohnheiten der einzelnen Menschen sind erfahrunsgemäß sehr unterschiedlich, weshalb es nicht möglich ist, einen vollständigen Katalog aufzustellen, was alles zur Verwirklichung an eine Ehe gehört.

     

    Paragraph und Richterhammer

    Dennoch legt das Eherecht einige Fixpunkte fest:

    • Das Bekenntnis zum Partner und zur Familie
    • Die Anteilnahme am Leben des Partners
    • Die Förderung des leiblichen, geistigen & seelischen Wohlergehens des Partners & der Kinder

    Gütertrennung

    Nach dem Gesetz bleibt durch die Eheschließung das Prinzip der Gütertrennung aufrecht, das bedeutet, dass jeder Ehegatte Eigentümer seines Vermögens bleibt und dass die in die Ehe eingebrachten Vermögenswerte nicht zum gemeinsamen ehelichen Vermögen werden.

    Auch was jeder Ehegatte während aufrechter Ehe mit eigenem Geld kauft, erwirbt er für sich selbst. Macht ein Ehegatte eine Erbschaft oder erhält eine Schenkung vor oder auch während aufrechter Ehe, hat der andere Ehegatte kein Anrecht auf einen Anteil davon.

    Gütergemeinschaft durch Notariatsakt

    Die Ehegatten können vertraglich statt der gesetzlich vorgeschriebenen Gütertrennung Gütergemeinschaft vereinbaren. Vereinbaren die Ehegatten im Vertrag die Gütergemeinschaft, dann gehen die Vermögenswerte beider Ehepartner entweder zur Gänze oder teilweise in das gemeinsame Eigentum beider Ehegatten über.

    Damit ein solcher Gütergemeinschaftsvertrag gültig ist, muss dieser beim Notar mit einem Notariatsakt geschlossen werden. Auch andere Verträge zwischen Eheleuten bedürfen eines Notariatsaktes, um gültig zu sein.

    Da Veränderungen von Vermögensverhältnissen zwischen Ehegatten oft weitreichende Folgen haben, empfiehlt sich eine vorherige eingehende Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.

    Das Vertragsrecht

    Vorsicht ist geboten, wenn Ehegatten miteinander bestimmte Verträge abschließen, da der Gesetzgeber für verschiedene Verträge unter Ehegatten besondere Formvorschriften aufstellt, deren Missachtung die Ungültigkeit des Geschäftes nach sich zieht.

    Das Mietrecht

    Das MietrechtIst ein Ehegatte Mieter einer Gemeinde-, Genossenschafts- oder Mietwohnung, ist nach seinem Tode der andere Ehepartner eintrittsberechtigt. D.h., dass der überlebende Ehegatte in der Wohnung verbleiben kann und der Vermieter nicht berechtigt ist, den Mietzins anzuheben.

    Dies gilt natürlich auch für Kinder aus dieser Ehe, die im gemeinsamen Haushalt leben. Hier allerdings hat der Vermieter die Möglichkeit, ab dem Zeitpunkt der Großjährigkeit dieser Kinder eine Mietzinsanpassung zu verlangen.

    Der Unterhalt

    Das Gesetz verlangt von beiden Ehegatten, dass sie nach Kräften und der Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen haben.

    Gehen beide Partner einen Beruf nach und erzielen sie ein annähernd gleiches Einkommen, besteht kein Unterhaltsanspruch des einen Ehegatten gegenüber dem anderen. Unterscheidet sich die Einkommenshöhe der Ehegatten beträchtlich, dann ist der Ehegatte mit dem höheren Einkommen verpflichtet, dem Partner mit dem niederen Einkommen einen Anteil zu zahlen, damit dieser am höheren gemeinsamen Lebensstandard teilnehmen kann.

    Des weiteren anerkennt das Gesetz die Haushaltsführung. Daher hat in einer Ehe, in welcher der eine Ehegatte berufstätig ist, während der andere den Haushalt führt, dieser an den Partner den gesetzlichen Anspruch auf angemessenen Unterhalt.

    Der Ehegatte, der den Haushalt führt,kann vom anderen verlangen, dass sein Unterhalt bereits während aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld geleistet wird, vorausgesetzt ein solches Verlangen wäre nicht unbillig.

    Damit soll vor allem die Abhängigkeit des primär den Haushalt betreuenden vom berufstätigen Ehegatten zurückgedrängt werden. Reicht das Einkommen des Erwerbstätigen nicht zur Deckung der dringendsten Lebensbedürfnisse, so wäre es unbillig, ihn zu verpflichten, den Unterhalt zur Gänze in Geld zu leisten.


    Kindern steht ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern bis zu ihrer Selbsterhaltungsfähigkeit zu.

    Ein Kind ist jedenfalls dann selbsterhaltungsfähig, wenn es eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und erwerbsfähig ist. Welche Ausbildung es im Einzelfall beanspruchen darf und wie oft ein Wechsel bei Lehre und Ausbildung erfolgen darf, bzw. welche Anforderungen an den Fortschritt der Lehre bzw. der schulischen Ausbildung gestellt werden, ist im Einzelfall zu beurteilen.

    Das Erbrecht

    Wenn gleich der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht gegenüber seinem Partner hat, empfiehlt es sich trotzdem, durch Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament) sicherzustellen, dass vorhandenes Vermögen so aufgeteilt wird, wie es dem Willen des Erblassers entspricht.

    • Hat der verstorbene Ehegatte ein gültiges Testament hinterlassen, so gilt ausdrücklich der
         letzte Wille des Verstorbenen. Liegt kein gültiges Testament vor, dann tritt die gesetzliche
         Erbfolge ein.

    • Hinterlässt der/die Verstorbene einen Ehegatten und Kinder, dann erhalten die Witwe
         bzw.der Witwer ein Drittel und die Kinder zwei Drittel des Nachlasses.

    • Hinterlässt der/die Verstorbene neben dem Ehegatten zwar keine Kinder, aber
         Eltern,Geschwister, Neffen oder Nichten – so erhalten diese zusammen ein Drittel während
         der überlebende Ehegatte zwei Drittel erhält.

    • Hinterlässt der/die Verstorbene nach dem Ehegatten keine Verwandten, dann verbleibt der

          Witwe bzw. dem Witwer die ganze Verlassenschaft.


    Tipp! Unbedingt empfehlenswert ist die Errichtung eines Testamentes, wenn Kinder aus dieser und anderen Ehen vorhanden sind.

     

    Autoren: Dr. Walter Strigl und Dr. Gerhard Horak, beide Rechtsanwälte in Wien

  • Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit auf dem Standesamt

    In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem  Standesbeamten vorgenommen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Gleichgültig, ob die Hochzeit still und heimlich im kleinsten Kreis stattfindet oder ob sie ein glanzvolles Fest wird, ihr braucht die richtigen Papiere, um eure Verbindung zu legalisieren:

    Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung:

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    Nachweis der Geburtseintragung

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    Staatsbürgerschaftsnachweis

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    Lichtbildausweis

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    Urkundliche Nachweis für einen akademischen Titel


    Für in Österreich gemeldete Personen kann die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. Bei der Ermittlung der Ehefähigkeit müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es wird eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) angefertigt. In Ausnahmefällen genügt es, wenn ein Verlobter alleine vorspricht.

    weiße Tauben

    Wart ihr schon einmal verheiratet, sind auch die Heiratsurkunden aller früheren Ehen und die Nachweise deren Auflösung vorzulegen. Bei verwitweten Personen ist dies die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei geschiedenen Personen die rechtskräftige Scheidungsurkunde. Das Standesamt hat Zugriff zu den Meldedaten, die Vorlage der Meldebestätigung ist daher nicht mehr zwingend erforderlich.

    Ist der zukünftige Ehepartner Ausländer oder noch minderjährig, so gelten besondere Vorschriften, über die euch euer Standesamt gerne informiert.

    Welches Standesamt ist zuständig?

    Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.

    Festliche standesamtliche Trauung

    Auf der Skala der beliebtesten Hochzeitsmonate führen Mai, Juni und September. Unabhängig von Jahreszeit und Wetter wird euer Fest zum unvergesslichen Erlebnis, wenn ihr eure Wünsche und Vorstellungen rechtzeitig bekannt gebt. Unser Artikel „Standesamtliche Trauung mal anders“ zeigt euch viele Möglichkeiten für eine traumhaft schöne Trauung außerhalb der Amtsräume.

    Alle Standesämter in Österreich im Überblick >>

  • Eherecht und Eheschließung – Rechte und Pflichten

    HOCHZEIT – RECHTE UND PFLICHTEN DER EHEPARTNER

    Das freiwillige und aus Liebe gegebene Versprechen „in guten und in schlechten Zeiten“ füreinander da zu sein ist mehr als eine wunderschöne Formel bei der Eheschließung. Das Eherecht regelt per Gesetz, dass Ehepartner füreinander einstehen und sich dem Partner gegenüber pflichtbewusst verhalten müssen.  Die Eheschließung am Standesamt entspricht einem Vertrag zwischen den Ehepartnern. Vom Gesetz abweichende Regelungen können in einem eigenen Ehevertrag Eingang finden. Wie ihr eine rechtsgültige Ehe schließt und welche Rechte und Pflichten ihr in eurem Leben als Ehepaar teilt, erfahrt ihr hier:

    Wirst Du bei der Hochzeit deinen Namen behalten oder ändern? Hier findest Du Antworten!

    • Welches ist zuständig?
    • Welche Dokumente?
    • Schönes Fest am Standesamt

    Sind Paare in einer Lebensgemeinschaft gegenüber Verheirateten im Nachteil?

    Mit der Ehe kommen Rechte und Pflichten auf die Partner zu. Das Eherecht legt diese Eckpunkte fest.

    Gütergemeinschaft, Unterhalt & Co: Was ändert sich mit der Ehe hinsichtlich des Vermögensrechts?

    Frankreich hat die Ehe light. Was geht mit einem Partnerschaftsvertrag rechtlich in Österreich?

    Ja, wir wollen! Die eingetragene Partnerschaft als Ehevariante für homosexuelle Paare.

    Rechtsgültig heiraten an eurer Traumlocation? Die standesamtliche Trauung außerhalb der Amtsräume.

    Ab dem 01.01.2019 kommt sie endlich, die Ehe für alle. Aber auch die EP für alle. Hier eine Entscheidungshilfe.

    Heiraten wann, wie und wo ihr wollt? Die freie Trauung macht’s möglich!

    Neue rechtliche Situation – auch die Versicherungen sollten angepasst werden.

    Wer ein Familienleben hat, hat auch ein Geldleben. Tipps zur ehelichen Budgetpolitik.