Die jüdische Hochzeit
Die jüdische Hochzeit (oft einfach genannt CHUPPA), ist eine der interessantesten Trauungszeremonien. Dabei gibt es verschiedene Elemente, die es auch in nicht-jüdischen Zeremonien gibt. Die damit verbundene Bedeutung ist aber oft eine ganz andere und sollte daher nicht falsch verstanden werden.
So gibt beispielsweise traditionell der Bräutigam der Braut einen Ring, es könnte aber theoretisch auch ein beliebiges anderes Objekt sein, das einen – wenn auch minimalen – intrinsischen, materiellen Wert hat. Dieser Ring ist aber kein Zeichen der Zuneigung oder ein ideelles Symbol für Treue und Ewigkeit wie in der Mehrheitskultur, sondern mit der Annahme des Rings drückt die Braut lediglich ihre Zustimmung aus, diesen Bräutigam zu heiraten. Man könnte sagen das Offerieren des Rings durch den Bräutigam ist der Heiratsantrag, und die Annahme des Rings ist die Zustimmung der Braut, das „Ja-Wort“, ohne Worte. Zwar wird dieser Ring von der Braut normalerweise als sentimentales Erinnerungsstück behalten und auch als Schmuck getragen, er hat aber als “Ehering” direkt nach der Trauung bereits eigentlich keinerlei formale Bedeutung mehr. Es findet auch an dieser Stelle der Trauung kein Austausch von Ringen statt, sondern nur die Braut bekommt einen Ring vom Bräutigam. Würde es einen Austausch von Ringen geben und auch der Bräutigam einen Ring von der Braut entgegennehmen, wäre es sogar fraglich, ob die Trauung überhaupt gültig ist!
Der Braut wird im Rahmen der Hochzeitszeremonie vom Bräutigam ein Dokument überreicht, die sogenannte KESUBA, in dem seine Pflichten und ihre Rechte in einem traditionellen, für das Brautpaar genau personalisierten Text aufgeführt sind, dies ist aber kein Ehevertrag!
Auch der Rabbiner, der die Zeremonie leitet, “verheiratet” nicht das Brautpaar. Den Akt des Verheiratens könnte das Brautpaar in Anwesenheit von zwei Trauzeugen auch ganz selbstständig tun. Die Rolle des Rabbiners besteht lediglich darin, darauf zu achten, dass alle essentiellen Schritte und formellen Details beachtet und korrekt durchgeführt werden, damit sowohl Trauung (ERUSIN) als auch Eheschließung (NISUIN) dem jüdischen Recht entsprechend gültig sind und das Paar danach wirklich verheiratet ist.
Die Hochzeit bedeutet für Braut und Bräutigam einen Neubeginn im Leben, und ist ein Buß- und Sühnetag, oft verglichen mit dem Jom Kippur. Deshalb ist der Hochzeitstag für das Brautpaar auch ein Fasttag, an dem sie von Beginn der Morgendämmerung bis zur Hochzeitszeremonie weder essen noch trinken.

Vor allem in bürgerlichen Kreisen hat man ab dem 19. Jahrhundert begonnen, die Hochzeitszeremonie in der Synagoge abzuhalten. Dieser Neuerung gingen längere rabbinische Diskussionen voraus, ob dies überhaupt zulässig sei. Mittlerweile gilt es aber allgemein als akzeptabel, wenn auch nach wie vor nicht nach allen Lehrmeinungen als die empfohlene erste Wahl.
Traditionell findet die gesamte Zeremonie, zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter, im Freien statt, wobei Braut und Bräutigam entweder gemeinsam einen TALIS (“Gebetsmantel”) über ihre Köpfe, Schultern und Oberkörper legen, oder – gemäß der seit dem 18. Jahrhundert vielerorts etablierten, neueren Tradition – zusammen unter einem Baldachin stehen, der – wie die Zeremonie selbst – als CHUPPA bezeichnet wird.
Die Institution der Ehe gilt im Judentum als heilig, und so wird auch der erste der zwei Teile der Hochzeitszeremonie, die “Trauung” oder das “Verheiraten”, nicht nur als ERUSIN, sondern auch als KIDDUSCHIN (= “Heiligung”) bezeichnet. (Wobei die Übersetzung des Begriffs als “heilig” nicht genau der durch das Christentum geprägten Konnotation des deutschen Wortes entspricht.)
Der Rabbiner, der die Hochzeitszeremonie betreut, beginnt damit, eigentlich stellvertretend für den Bräutigam, einen Segen über einem Glas Wein zu sprechen, aus dem beide Brautleute daraufhin trinken. (Gemäss der auch in Österreich bedeutenden aschkenasischen Tradition: Wenn die Braut zum ersten Mal heiratet, sollten die Gläser hoch und spitz sein, wie Sektgläser; wenn sie zuvor bereits einmal verheiratet war, nimmt man breite Gläser, wie Weingläser.)
Danach steckt der Bräutigam der Braut einen einfachen, unverzierten und nicht gravierten Ring (aus Silber oder Gold) an den ausgestreckten rechten Zeigefinger, den er selbst gekauft oder als Geschenk bekommen haben muss, der also wirklich ihm gehört. Durch das Ausstrecken des Zeigefingers bekundet die Braut ihre Zustimmung, ihn zu heiraten. Dies muss vor zwei Trauzeugen geschehen: zwei religiöse jüdische Männer, die weder miteinander noch mit dem Brautpaar direkt oder angeheiratet verwandt sein dürfen.
Während der gesamten Zeremonie trägt die Braut einen Schleier über dem Kopf, der auch ihr Gesicht verhüllt. Dieser sollte aber durchsichtig genug sein, damit der Bräutigam seine Braut zweifelsfrei identifizieren kann.
Nun verliest der Rabbiner – oder einer der Anwesenden – die KESUBA, jenes traditionelle Dokument, worin die Pflichten des Bräutigams und die Rechte der Braut ausgeführt sind. Bevor der Bräutigam die KESUBA der Braut übergibt, wird sie von zwei Zeugen unterschrieben, wodurch diese bezeugen, dass der Bräutigam den Inhalt der KESUBA verstanden hat und sich seiner eigenen Pflichten sowie der Rechte der Braut bewusst ist. Diese Zeugen können dieselben wie die Trauzeugen sein, aber auch andere, solange sie die gleichen persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Mancherorts hält an dieser Stelle der Rabbiner – oder ein anderer der Anwesenden – eine kurze Ansprache an das Brautpaar. Dies ist aber weder nötig noch traditionell üblich.
In jedem Fall folgt nun der zweite Teil der Hochzeitszeremonie, die Eheschließung, genannt NISUIN. Dabei sprechen traditionell zwei der Anwesenden, oftmals werden damit die Väter des Brautpaares oder andere Gäste geehrt, die sieben Hochzeitssegen über einem zweiten Glas Wein, wobei der erste sechs davon und der zweite den siebten Segen spricht. (Im 20. Jahrhundert hat sich vielerorts der Brauch etabliert, dass bis zu sechs verschiedene Personen jene sieben Segenssprüche sagen, wobei dann nur noch die ersten beiden von der gleichen Person gesprochen werden.) Im Anschluss daran trinken Braut und Bräutigam wieder einen Schluck vom Wein.
Um auch in den freudigsten Momenten unseres Lebens der uns bis heute mit Trauer erfüllende Zerstörung des jüdischen Tempels und der heiligen Stadt Jerusalem vor nunmehr fast 2000 Jahren nicht zu vergessen, zerbricht der Bräutigam ein Glas, und zwar sollte er jenes erste Glas zerbrechen, das für den Trauungssegen über dem Wein verwendet wurde. Traditionell wirft er dieses Glas (aus Sicherheitsgründen eingewickelt in ein Stück Stoff) auf den Boden. Die vor allem durch Hollywood bekannt gewordene Art, dass der Bräutigam auf das Glas trampelt, ist heutzutage ebenfalls sehr üblich. An dieser Stelle begehen viele den Fauxpas, laut “Mazl Tov” zu rufen, sobald das Glas zerbrochen ist. Korrekterweise sollten alle Anwesenden an dieser Stelle jedoch kurz innehalten und der Zerstörung des jüdischen Tempels gedenken, während der Bräutigam leise für sich die Verse 5–6 des Psalm 137 rezitiert. (Deren Übersetzung lautet: “Vergesse ich dich, Jerusalem, vergesse meine Rechte! Klebe meine Zunge an meinem Gaumen, erinnre ich deiner nicht, erhebe ich nicht Jerusalem zu meinem höchsten Jubel!”)
Erst im Anschluss daran ruft man “Mazl Tov” und die Anwesenden gratulieren dem Brautpaar.
In manchen Traditionen folgt nun, bevor die Festmahlzeit beginnt, das YICHUD-Zimmer, wobei sich Braut und Bräutigam alleine in einem Raum einsperren, wo kleine Erfrischungen, etwas zu essen und zu trinken für sie vorbereitet sind – während die zwei Zeugen (oder wieder andere) vor der Tür warten müssen. In orthodoxen Kreisen ist dies nicht nur das erste Mal, dass die beiden alleine zusammen privat und ungestört sind, sondern auch das erste Mal, dass sie sich überhaupt berühren. Erst jetzt ist die Ehe formal geschlossen.
Nach ca. 10 Minuten kommt das Brautpaar aus dem YICHUD-Zimmer und in Begleitung der Gäste in den Festsaal, wo nun ausgiebig gefeiert wird. (Gemäß anderen Traditionen findet dieser YICHUD-Teil der Eheschließung erst nach der Hochzeitsfeier statt, wobei dann die zwei Zeugen das Brautpaar zu ihrer Unterkunft begleiten, kontrollieren müssen, dass sich dort keine weiteren Personen befinden, und nachdem das Brautpaar die Türe von innen verschlossen hat, die Zeugen nach 8–10 Minuten dann nach Hause gehen.)
Rückfrage Hinweis und Weitere Informationen:
Landesrabbiner Schlomo Hofmeister, MSc.
Gemeinderabbiner von Wien
Isrealitische Kultusgemeinde Wien,
Seitenstettengasse 4, 1010 Wien
s.hofmeister@ikg-wien.at