Kategorie: Tipps & More

  • Hochzeitsbudget – Hochzeitsfeier

    Hochzeitsbudget – Hochzeitsfeier

    Die Planung eures Hochzeitsbudgets

    Das Aufstellen eines Budgets entspricht zwar nicht dem Inbegriff der Romantik, bietet allerdings die Grundlage für eure gesamte Hochzeitsplanung. Denn wie viel ihr ausgeben könnt, bestimmt den Rahmen eurer Hochzeit.

    Hochzeitspaar Brautstrauß

    Location und Gästeliste

    Jede einzelne Entscheidung, die ihr trefft, wird davon beeinflusst wie viel das Brautkleid, der Fotograf, die Hochzeitstorte, die Location und all die anderen Dinge, die ihr euch wünscht, kosten dürfen. Die Kosten werden vor allem von der Zahl der eingeladenen Gäste und dem Ambiente, das ihr euch für eure Hochzeitsfeier wünscht, bestimmt. Erst wenn ihr wisst, wen ihr einladen möchtet und auf wessen Anwesenheit ihr verzichtet, könnt ihr einen Veranstaltungsort aussuchen. Denn ihr seid dann sicher, wie viele Leute dort Platz finden müssen. Die Länge Eurer Gästeliste bestimmt auch, wie viel ihr für Catering, Getränke, Transport und Give-Aways und andere Details ausgeben werdet. Stellt also die Gästeliste so früh wie möglich auf und lasst noch ein paar Plätze frei, wenn ihr kurzfristig jemanden einladen wollt.

    Fixpunkte im Budget

    Überlegt welche Ausgaben zur Gestaltung eurer Feier unbedingt notwendig sind und wer dafür aufkommen wird. Eine Klärung der Kostenaufteilung ist dabei sehr hilfreich. Besprecht am besten die Planung und die damit verbundenen Ausgaben mit beiden Familien. Als Richtwert könnt ihr bei etwa 50 Gästen mit 5.000 bis 10.000 € rechnen, für 80 Gäste müsst ihr bis zu 12.000 € einplanen. Und das betrifft nur die Feier selbst, dazu kommen noch die Ausgaben für Eheringe, Flitterwochen und Bekleidung.

    Hochzeits-Sponsoring

    Sucht euch Sponsoren für eure Hochzeit! Die Ausgaben, die ein Brautpaar für das Hochzeitsfest plant, sind immerhin auch vom sozialen Status abhängig. Ein Brautpaar, das knapp kalkulieren muss, darf durchaus seine Familie um Unterstützung bitten, indem es sich etwa Blumenschmuck, Fotoreportage oder Hochzeitskutsche als Hochzeitsgeschenk wünscht.
    Sparschwein

    Behaltet die Finanzen immer im Blick

    Wenn ihr euch über die Finanzen einig geworden seid, dann wisst ihr, in welchem Rahmen und in welcher Größe ihr die Feier planen könnt. Erkundigt euch nach durchschnittlichen Preisen für die einzelnen Posten und erstellt zuerst ein vorläufiges Budget. Schreibt euch alles auf, was ihr wirklich ausgebt, damit ihr den Überblick behaltet und nutzt Checklisten. Es müssen nicht immer teure und aufwendige Dinge sein, die das Fest zu einem unvergesslichen Erlebnis machen! Mit etwas Kreativität und Phantasie lässt sich auch mit einem kleinen Budget eine wirklich großartige Feier planen!

     

    Und wer zahlt eigentlich was?

  • Hochzeitsetikette: Gästeliste, Sitzordnung, Hochzeitstafel

    Hochzeitsetikette: Gästeliste, Sitzordnung, Hochzeitstafel

    Hochzeitsetikette: Gästeliste, Sitzordnung, Hochzeitstafel

    Die zentralen Fragen der Hochzeitsplanung drehen sich darum, wer überhaupt eingeladen wird, wo gefeiert wird, wo die Hochzeitsgäste sitzen sollen, wie die Feier in groben Zügen ablaufen soll – und wer das alles bezahlt. Hier bekommt ihr einen Überblick:

    Die Gästeliste

    Nachdem ihr euer Hochzeitsbudget festglegt habt, stellt ihr eine Gästeliste mit Adressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern auf. Die Gästeliste gibt euch einen Überblick über die Größe des Festes, und damit über die Größe der benötigten Räumlichkeiten für eure Hochzeitsfeier. Nehmt euch Zeit für das Aufstellen der Gästeliste, und überdenkt euch gut, wen ihr einladen wollt, denn die Länge der Gästeliste wirkt sich maßgeblich auf euer Budget aus. Und heute finanzieren das Hochzeitsbudget schon lange nicht mehr die Brauteltern allein. Wie ihr am besten herausfindet, wer zur Hochzeit eingeladen wird und wer bloß eine Hochzeitsanzeige erhält, erfahrt ihr in unserem Beitrag zur Gästliste.

    Sitzordnung – wer sitzt der Etikette nach wo an der Hochzeitstafel?

    Runde Tische, eckige Tische, lange Tafel für alle oder getrennte Tische: Möglichkeiten gibt es genug, oft gibt die Location die Form der Tischaufstellung vor (gibt es an der Location nur eckige Tische, macht es keinen Sinn, für runde zu planen). Wir stellen euch hier vor, was die Etikette sagt und welche Varianten sich in der Praxis bewährt haben.


    Runde Tische
    Sitzordnung für die Hochzeit an einem runden Tisch
    U-förmiger Tisch
    Sitzordnung - Sitzplan für die Hochzeit Tisch in U-Form
    T-förmiger Tisch
    Sitzordnung - Sitzplan für die Hochzeit Tisch in T-Form

    Hochzeitstafel und Tische im Raum

    Die Ehrentafel mit dem Brautpaar ist meistens ein runder oder gerader Tisch, der von überall im Raum aus gut eingesehen werden kann. Der Etikette gemäß sitzt das Brautpaar genau in der Mitte, gut sichtbar für alle Gäste, daneben jeweils die Eltern des Brautpaars und die Trauzeugen. Die Familie der Braut sitzt an ihrer Seite des Tisches, die des Bräutigams an seiner. Habt ihr eine lange Tafel, sitzen von da ausgehend der Rest der Familie, Großeltern, Geschwister und auch der Zelebrant, falls eingeladen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Sitzordnung Gesetz ist, die Tradition dient dazu, euch eine Anleitung zu geben.

    Tischplan für Hochzeitstafel und Tische der Gäste

     

    Hier erfahrt ihr, wie ihr im Nu von eurer Gästeliste zu eurem fertigen Sitzplan findet.

     

    Die Hochzeitstafel

    Nach der Trauung gibt es üblicherweise einen Sektempfang mit Fingerfood oder eine Agape vor Kirche oder Standesamt. Vereint das Brautpaar Trauung und Hochzeitsfeier an einem Veranstaltungsort, verabschieden sich nach der Agabe die Gäste, die nur zum Sektempfang geladen sind und die Hochzeitsgesellschaft begibt sich zur festlich dekorierten Tafel. Andernfalls geht es für Brautpaar und Hochzeitsgesellschaft vom Ort der Trauung weiter zur Festlocation.

    Hat das Brautpaar nach der Trauung einen Termin im Fotostudio, erwarten die Gäste an der Location weitere Erfrischungen. Je nach Tageszeit dürfen Kaffee und Kuchen gereicht werden. Egal wie lange das Fotoshooting dauert: Die Tafel wird erst eröffnet, wenn das Brautpaar anwesend ist.

    Nach dem Hochzeitsessen oder zur Überbrückung der Wartezeit zwischen den Gängen halten der Brautvater und die Trauzeuen üblicherweise Tischreden. Hochzeitsspiele lockern die Feierlichkeiten auf und brechen das Eis zwischen Gästen, die einander noch nicht so gut kennen. Nach dem Dessert und der letzten Rede eröffnet das Brautpaar die Tanzfläche mit dem Hochzeitstanz. Wann ihr die Hochzeitstorte anschneidet, bleibt euch überlassen! Schaut euch unsere Beiträge zu den einzelnen Themen an, um Details zu erfahren!

  • Hochzeitsplanung – Hochzeitsorganisation

    Hochzeitsplanung – Hochzeitsorganisation

    Hochzeitsplanung leicht gemacht

    So ein Hochzeitstag ist ganz schön aufregend: Alles soll perfekt sein, Brautpaar und Hochzeitsgäste sollen sich rundherum wohl fühlen und sich noch lange an eine wunderschöne Feier erinnern. Organisiert eure Hochzeit daher sorgfältig und geht durchdacht an die Dinge heran. Gute Vorausplanung, klare Organisation und ein gut strukturierter Plan für euren großen Tag legen den Grundstein dafür, dass euer Hochzeitsfest abläuft wie am Schnürchen.

    Brautpaar

    Hochzeitsbudget und Gästeliste

    Bevor Ihr mit den Details der Hochzeitsplanung beginnt, verschafft euch Klarheit darüber, wie ihr euch euren großen Tag überhaupt vorstellt, wen ihr dabei haben wollt und was ihr für eure Hochzeit ausgeben wollt. Wie eure Feier aussehen wird, wird nämlich vor allem von der Höhe eures Hochzeitsbudgets und der Anzahl der eingeladenen Hochzeitsgäste bestimmt – und von eurer Kreativität, eurem Einfallsreichtum und eurem Planungsgeschick! Die Länge der Gästeliste hat sogar einen maßgeblichen Einfluss auf die Wahl eurer Location: Erst wenn ihr wisst, wie viele Leute dort Platz finden müssen, könnt ihr einen Veranstaltungsort aussuchen. Und erst wenn ihr wisst, wie viel ihr ausgeben könnt und eine Vorstellung von den Preisen der einzelnen Posten habt, könnt ihr den Rahmen eurer Feier festlegen.

    Hochzeitsplanung für Einsteiger

    Eine Mindmap hilft euch dabei, alle Planungsbereiche auf ein (seeehr großes) Blatt Papier zu bringen. Stellt euch als erstes folgende Fragen:

    Hochzeitsplanung
    ~ Wann wollt ihr heiraten?
    ~ Wer wird eingeladen?
    ~ Wie hoch ist euer Budget?
    ~ Wo wollt ihr heiraten?
    ~ Wie wollt ihr heiraten?


    Überlegt euch danach, welche Dienstleister ihr für eure Hochzeit in Anspruch nehmen wollt und in welchem Umfang.  Das brautinfo-Team hat die wichtigsten Punkte, die es bei der Organisation einer gelungenen Hochzeit zu berücksichtigen gilt, in Form von Checklisten für euch aufbereitet.

    Die TRAU DICH Checklisten für eure Hochzeitsplanung helfen euch, einen roten Faden durch eure Hochzeit zu ziehen, alles Wichtige im Auge zu behalten und gelassen und stressfrei zu planen.


    Denn jetzt geht es daran, jede Menge Ideen und Informationen zu sammeln und übersichtlich aufzuarbeiten.

    Das Herzstück: Dein Hochzeitskleid

    Gib dir genug Zeit, dein Traumhochzeitskleid zu bestellen. Wenn du dir ein maßgeschneidertes Kleid wünscht, solltest du mindestens sechs Monate zum anprobieren, schneidern und ändern einplanen. Dann kannst du sicher gehen, dass deine Designerin oder dein Brautmodeausstatter Zeit hat, all deine Wünsche und Vorstellungen umzusetzen.

    Gut kommunizieren

    Bittet Freunde und Verwandte, kleine Aufgaben am Hochzeitstag selbst zu übernehmen. Stimmt bereits im Voraus Termine mit Verwandten und engen Freunden, die ihr auf jeden Fall dabei haben wollt, ab. Besprecht und plant den Ablauf der Hochzeit gemeinsam und in Ruhe. Bei der Trauung ist es essentiell, dass alle Beteiligten wissen, welche Aufgabe sie erfüllen sollen. Macht die wichtigsten Personen wie die Schwiegereltern, die Trauzeugen und alle Personen, die zum reibungslosen Ablauf der Feierlichkeit notwendig sind, schon in der Planungsphase miteinander bekannt. Haltet den genauen Ablauf der Hochzeitsfeier schriftlich fest, damit sich jeder damit vertraut machen kann.

    Ein Rat am Rande – sollte euch die  Hochzeitsorganisation einfach überwältigen, dann zieht es in Betracht, einen Wedding Planner zu engagieren, der all die kleinen Details für euch in Ordnung bringt.

    Drei Hochzeitsplanungs-Basic-Tipps von der Expertin:

    1. Organisiere gut! Beginne rechtzeitig, dein Hochzeitsfest zu planen – speziell, wenn du dir eine besondere Hochzeitsfeier wünschst.

    2. Bitte eine Vertrauensperson, dir während des Festes die Organisation abzunehmen und darauf zu achten, dass niemand bei deiner Hochzeit Drama spielt.

    3. Doch das Allerwichtigste ist, den richtigen Partner zu wählen!!!

    Ing. Ursula Effenberger, Veranstalterin der TRAU DICH, Österreichs größter Hochzeitsmesse

  • Hochzeitszeremonien – altkatholische Trauung

    Hochzeitszeremonien – altkatholische Trauung

    Die altkatholische Trauung – von Bischof Bernhard Heitz

    Die Altkatholische Kirche ist eine bischöflich-synodal verfasste, romunabhängige katholische Kirche in Offenheit und ökumenischer Weite. Sie möchte für die Menschen in ihren Sorgen und Problemen da sein und ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Dies gilt auch für ein Braut- und Traugespräch und für die Vorbereitung auf ein Leben zu zweit und die Gründung einer Familie.

    Ein erster Schritt ist das Gespräch mit dem zuständigen Geistlichen. Dort erfahren Sie zunächst mehr über Ihre Kirche und alle notwendigen Dinge, die mit einer Eheschließung verbunden sind. Achtung! Wenigstens ein Partner muss unserer Kirche angehören.

    Hochzeitsgesellschaft in der Kirche

    Die Ehe ist eines der sieben Sakramente. Die standesamtliche Eheschließung wird als rechtsgültiger Vertrag anerkannt und vorausgesetzt. Daher gelten auch nur standesamtlich verbundene Eheleute als gültig verheiratet. Die kirchliche Ehesegnung ist darüber hinaus ein Geschehen, das geprägt ist vom Vertrauen in die Menschfreundlichkeit Gottes.


    Die Brautleute vertrauen darauf, dass Gott selbst der Urheber ihrer Gemeinschaft und durch Jesus Christus im Heiligen Geist die Mitte ihrer Liebe ist. Die Ehe ist also nicht nur ein weltlich Ding (Martin Luther). Sie weist über das Leben beider Partner hinaus, die sich in „SEXUS, EROS und AGAPE“ einander schenken und anvertrauen. Sie werden ein „Leib“ und sind „ein heiliger Tempel Gottes“.

    In Unterscheidung zur röm.-kath. Theologie spenden die Brautleute einander durch ihr Jawort (Konsens und Vollzug) nicht allein selbst und ausschließlich das Sakrament, sondern ihre Ehegemeinschaft wird begründet durch das „Weihegebet“ des Geistlichen über die Gatten „im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“.

    Die Altkatholische Kirche hält fest an der grundsätzlichen Unauflöslichkeit der Ehe, weiß aber auch um die Möglichkeit des Scheiterns. So kennen wir (wegen der menschlichen Schwachheit) die Wiederheirat Geschiedener. Gott weist niemanden von sich, der einen neuen Anfang und es in Zukunft besser machen will.

    Die altkatholische Trauung
    Geschiedene, Wiederverheiratete und alleinerziehende Geschiedene benötigen nach unserer Auffassung in besonderer Weise die Hilfe durch den Empfang der Sakramente, besonders durch den Empfang der Heiligen Kommunion.

    Die sogenannte „konfessionsverbindende Ehe“ ist kein Problem. Eine Altkatholische Trauung kann auch unter Mitwirkung eines Geistlichen einer anderen christlichen Konfession geschehen, wie auch umgekehrt.

    Ehealltag

    Was das Leben in der Ehe betrifft, entscheiden die Eheleute in Freiheit und Selbstverantwortung über die Wahl der Mittel in der Familienplanung. Hier mischt sich die Kirche nicht ein.
    Es gelten stets wechselseitige Rücksichtnahme und Liebe. Das Verwenden von Kondomen ist aus medizinischen Gründen zur Abwendung von Infektionen geboten.

    Das Gewissen ist die höchste Entscheidungsinstanz des reifen Menschen. Die Altkatholische Kirche respektiert also die Gewissens­ent­scheidung jedes einzelnen Mitglieds auch im Bereich der Familienplanung und im Sexualleben des Einzelnen. Stets gilt die Wahrung des Respekts vor der Würde des Mitmenschen und der gesamten Schöpfung.

    Segnung für gleichgeschlechtliche Paare

    Darüber hinaus kennt die Altkatholische Kirche in einem „abgeleiteten Sinn“ zum Sakrament der Ehe auch die Segnung von auf Dauer angelegten Hausgemeinschaften, sei es eine heterosexuelle Partnerschaft oder sei es eine gleichgeschlechtliche Verbindung, in der die Partner einander Liebe, Treue, Verlässlichkeit und wechselseitige Fürsorge versprechen.


    Weitere Informationen zur altkatholischen Trauung

    Kirchenleitung der Altkatholischen Kirche

    Schottenring 17/1/12, 1010 Wien

    Telefon: 01/317 83 94-0

    krichenleitung@altkatholiken.at

    www.altkatholiken.at

     

     

  • Hochzeitszeremonien – buddhistische Trauung

    Hochzeitszeremonien – buddhistische Trauung

    Die buddhistische Hochzeit

    Buddhisten sehen die Verbindung zwischen Frauen und Männern als sehr kostbar an, die Ehe stellt im Buddhismus kein Sakrament wie etwa im Christentum dar. Eine Hochzeitsfeier ist eher eine soziale denn eine religiöse Feier. Es existieren weder ein vom historischen Buddha vorgeschlagener Ablauf für eine Trauungszeremonie noch Vorschriften zum Eheleben.
    Buddhistische Trauung am Strand
    Buddha sagte lediglich, dass die Ehe auf einem tiefen gegenseitigen Respekt zwischen den Eheleuten basieren und die beiden eine gleichwertige Partnerschaft leben sollte. Buddhisten dürfen Mitlieder jeglicher Konfessionen heiraten, ihre Vereinigung sollte eine harmonische Mischung der verschiedenen Stärken und Schwächen von Mann und Frau bilden.

    Die buddhistische HochzeitUm dem gemeinsamen Leben in buddhistischer Hinsicht noch mehr Bedeutung zu geben, kann sich das Brautpaar von einem geistigen Lehrer, einem Lama, nützliche Ratschläge und einen Segen für die Entwicklung der Beziehung geben lassen.

    Buddhistisch zu heiraten, bedeutet für das Paar, sich einen Rahmen für eine gemeinsame Entwicklung zu schaffen. Eine buddhistische Hochzeit ist keine religiöse Handlung im engeren Sinne, aber doch etwas wofür sich das Brautpaar einen buddhistischen Segen erbitten darf.

    Da es keine verpflichtenden und komplexen Rituale für die Hochzeitszeremonie gibt, wird der Ablauf der Feier in Abstimmung mit den Familien entschieden. Die Hochzeit findet traditionell entweder in einem Buddhistischen Tempel, im Haus der Braut oder einem Zelt statt.

    Immer mehr westliche Paare entscheiden sich für eine buddhistische Hochzeit, einige Spezialreiseveranstalter bieten Hochzeitsreisepakete an, deren Höhepunkt eine buddhistische Hochzeit am Strand darstellt!

    Mehr Infos zur buddhistischen Trauung und zu Trauungszeremonien erhaltet ihr bei:
    Österreichische Buddhistische Religionsgemeinschaft
    Tel: 01-5123719
    Mail: oebr@aon.at
    www.buddhismus-austria.at

  • Hochzeitszeremonie – evangelische Trauung

    Hochzeitszeremonie – evangelische Trauung

    Die evangelische Trauung – von Superintendent Hansjörg Lein

    Grundsätzlich muss betont werden, dass es in der Tradition der Reformation (also in den evangelischen Kirchen) weder eine Theologie der Ehe noch ein kirchliches Eherecht gibt. Die Ehe ist auch kein Sakrament. Für Protestanten ist die Lehre von der Ehe ein Kapitel der christlichen Ethik.

    Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe ein gottgewollter Lebensraum für zwei Menschen. Sie ist eine umfassende Lebensform, die dem gemeinsamen Leben und der Liebe Gestalt gibt, die durch gegenseitig versprochene Treue Halt und Schutz verleiht.

    Die Ehe ist ihrer Natur nach auf Lebenszeit angelegt. Eine so enge Verbindung erträgt keine Einschränkungen und Vorbehalte. Sind Menschen einander so nahe gekommen wie hier, so kommen sie nicht wieder voneinander los, ohne dass im Leben beider etwas zerbricht. Sie sind zu einem gemeinsamen Leben verbunden: Sie werden „ein Fleisch“ (Genesis 2,24)

    betende Braut mit Rosenkranz

    Wir freuen uns, wenn sich zwei Menschen dazu entschließen, zu heiraten. Dazu gehört nicht nur Liebe, sondern viel Mut, Hoffnung und gegenseitiges Vertrauen! Wo ein Paar übereinkommt, einander für immer anzugehören, und ihr Entschluss in öffentlicher Form bestätigt wird, besteht eine rechtmäßige Ehe. Die Ehe wird nach evangelischer Auffassung auf dem Standesamt geschlossen. Von diesem Augenblick an sind diese beiden nicht mehr allein durch Neigung, sondern auch durch ein rechtskräftig gegebenes Ja-Wort miteinander verbunden. Die Eheleute kommen nach evangelischem Verständnis als bereits als verheiratetes Ehepaar in die Kirche, um einen festlichen Gottesdienst zu feiern.

    Was sind die Voraussetzungen?

    Wenigstens einer der Partner muss Mitglied in der Evangelischen Kirche A.B. oder H.B. sein. Die evangelische Trauung von Menschen, die vor der Eheschließung geschieden waren, ist nach vorhergehendem Gespräch möglich. Der oder die jeweilige Seelsorger(in) entscheidet darüber nach sorgfältiger Prüfung.

    Bei konfessionell verschiedenen Partnern sehen wir es als einen besonderen Auftrag, dabei behilflich zu sein, dass die Trauung auch von der anderen Kirche anerkannt wird.
    Wünscht ein Ehepartner, dass ein Seelsorger seiner Kirche an der Trauung mitwirkt, entsprechen wir dem gerne. Für diese sogenannten „ökumenischen Hochzeiten“ gibt es genaue Vereinbarungen mit der Römisch-Katholischen Kirche. Wir finden es schön, von „konfessionsverbindenden“ Ehen zu sprechen.

    Was tun, wenn man evangelisch Heiraten möchte?

    Haben Sie den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung, dann empfehlen wir Ihnen, sich möglichst rasch mit Ihrem zuständigen Wohnsitzpfarramt in Verbindung zu setzen. In einem Erstgespräch können viele Fragen geklärt und vor allem Zeit und Ort für die Trauung fixiert werden.

    Die Trauzeugen

    An einer evangelischen Trauung können von den Eheleuten ausgewählte christliche Trauzeugen mitwirken. Ihnen kommt die besondere Aufgabe zu, das Ehepaar freundschaftlich und fürbittend zu begleiten.

    Das Traugespräch

    Das Traugespräch einige Wochen vor der Trauung hat eine Fülle von wichtigen Aspekten:

    • Der Pfarrer / die Pfarrerin möchte das Brautpaar kennen lernen und umgekehrt.
    • Persönliche Fragen können besprochen werden.
    • Das Eheverständnis der jeweiligen Tradition kommt zur Sprache.
    • Der Traugottesdienst, sein Aufbau und innerer Sinn wird erläutert.
    • Lieder, biblische Lesungen und Texte werden gemeinsam ausgesucht.
    • Besondere Wünsche und Ideen sind abzuklären.

    Es ist jedem Brautpaar und den SeelsorgerInnen zu wünschen, dass sie bei diesem Vorbereitungsgespräch einander offen und vertrauensvoll begegnen können!
    Nicht selten ergeben sich aus diesem Anlass tiefgehende Begegnungen und langjährige, oft sogar freundschaftliche Beziehungen zwischen einem Brautpaar und Pfarrer oder Pfarrerin. Es ist eine schöne Aufgabe, Menschen in einer besonderen Lebenssituation geistlich zu begleiten und mit ihnen das Leben und die Liebe zu feiern!

    Weitere Informationen zur evangelischen Trauung:

    Evangelische Kire A.u.H.B. in Österreich

    Severin-Schreiber-Gasse 1+3, 1180 Wien

    Tel. 01-4791523

    www.evang.at/glaube-leben/fragen-antworten

     

  • Eherecht – Ehevertrag, Rechte und Pflichten in der Ehe

    Eherecht – Ehevertrag, Rechte und Pflichten in der Ehe

    Die Ehe und ihr rechtliches Umfeld

    Grundsätzlich stehen sich in Österreich die Ehegatten als völlig gleichwertige, so hin mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattete Partner gegenüber. Die Ehepartner sind einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, so hin auch zur Geschlechtsgemeinschaft, zum gemeinsamen Wohnen, zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum wechselseitigen Beistand verpflichtet.

    Dies bedeutet, dass Ehegatten nach ihren Kräften gemeinsam zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse beizutragen haben.
    Dabei ist es den Ehepartnern freigestellt, einvernehmlich zu regeln, auf welche Art und Weise jeder Ehepartner seinen Beitrag erbringt.

    Im übrigen stellt eine Eheverfehlung jedes Verhalten dar, das dem Zweck und dem Wesen der Ehe zuwiderläuft. Eheverfehlung ist daher jedes Verhalten, das zu einer Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft führt. Darunter fallen beispielsweise ehewidrige Beziehungen, physische oder psychische Misshandlung des anderen Ehepartners, Streitsucht, Vernachlässigung der ehelichen Beistandspflicht und ähnliches mehr.

    Beratung durch den Rechtsanwalt

    Das EherechtEine Eheschließung greift in viele Bereiche ein und wirft verschiedenste Fragen auf. Daher ist die Beratung vor dem Eingehen einer Ehegemeinschaft besonders wichtig.

    Da geht es zunächst um die Frage: Welchen Namen die Ehepartner und welchen Namen allfällige Kinder aus dieser Ehe tragen sollen?

    Besonders ratsam ist eine Art „Eröffnungsbilanz“ vor dem Eingehen einer Ehe darüber zu erstellen, was jeder der Partner in die Ehe einbringt. Ob das nun eine Liegenschaft ist, oder andere Vermögenswerte, wie Sparbücher, Wertpapiere etc.

    Schließlich sollten sich die Brautleute über erbrechtliche Fragen kundig machen: Ist es von Vorteil ein Testament zu errichten? Oder einen Ehevertrag?

    Darüber hinaus sollten auch Fragen des Unterhalts rechtlich erörtert werden: Wie gestalten sich die zukünftigen Ehepartner die Finanzierung ihres Ehealltags?

    Ein ausführliches Beratungsgespräch vor Eingehen der Ehe bringt hier Klarheit. Oft wird es auch ratsam sein, in einem Ehevertrag, alle oben angeführten, rechtlichen Problembereiche zu klären. Eine solche Vereinbarung bewahrt rechtzeitig vor Irritationen in der Ehe – sie schützt im Vorfeld und sichert die Rechtsansprüche der Brautleute ab.

    Die österreichischen Rechtsanwälte bieten ein spezifisches Beratungspaket allen Brautleuten an und klären im individuellen Gespräch über rechtliche Konsequenzen der Eheschließung bei der Scheidung auf. Nähere Auskünfte bekommen Sie über www.rechtsanwälte.at

    Das Vermögensrecht

    GeldbergHinzuweisen ist, dass sich durch die Eheschließung an den Eigentumsverhältnissen der Partner grundsätzlich nichts verändert. Dies bedeutet, das was der Ehegatte in die Ehe einbringt, weiterhin diesem gehört und der gesetzliche Güterstand der, der Gütertrennung ist.

    Aufgrund eines eigenen, schriftlichen und bestimmten Vertrages ist es möglich, den Guterstand der Gütergemeinschaft herbeizuführen. Somit fällt auch im Falle einer nachfolgenden Ehescheidung nur dasjenige Vermögen unter die Aufteilung, das während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft erworben wurde.

    Diejenigen Sachen, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht hat, die er im Erbwege erworben hat oder die ihm von einem Dritten geschenkt wurden, unterliegen jedenfalls nicht der Aufteilung, mit Ausnahme der ehelichen Wohnung sowie des Hausrates, auf deren Weiterbenützung ein Ehegatte zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist.

    Dies würde bedeuten, dass wenn ein Ehegatte die Wohnung in die Ehe einbringt, diese eheliche Wohnung im Zuge einer Scheidung allenfalls doch durch richterliche Verfügung dem anderen Ehegatten übertragen werden kann, wenn dieser andere Ehegatte zum Beispiel aufgrund vorhandener Kinder auf die Benützung der ehelichen Wohnung weiter angewiesen ist.

    Wenn schon bei Beginn einer Ehe die Vermögensverhältnisse der Ehepartner sehr unterschiedlich sind, ist es empfehlenswert, bei oder schon vor der Eheschließung einen Vertrag abzuschließen, der die Grundzüge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse für den Fall einer Ehescheidung regelt.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass solche Verträge nur eine bedingte Gültigkeit haben und der Richter, im Verfahren um Aufteilung des ehelichen Vermögens, von solch einer Vereinbarungen unter Umständen abweichen kann. Dennoch empfiehlt es sich, bei bestimmten Voraussetzungen solche Verträge abzuschließen.

    Gemeinsame Anschaffungen vor der Ehe

    Problematisch. aber durchaus häufig, ist auch der Fall, dass die Ehegatten bereits vor der Eheschließung längere Zeit eine Lebensgemeinschaft geführt haben und hier z.B. gemeinsam auf einem Grundstück des einen ein Haus errichtet wurde, für das etwa der andere Ehepartner einen Kredit aufgenommen hat (oder z.B. gemeinsam eine Wohnung bewohnt haben, die vor der Eheschließung renoviert wurde). Auch hier gilt der Grundsatz, dass jeder sein Eigentum behält, was ihm im Zeitpunkt der Eheschließung gehörte.

    Gemeinsame Anschaffungen vor der Ehe, gleich in welchem Eigentum sie stehen, unterliegen daher im Falle einer Scheidung nicht der vom Richter durchzuführenden Aufteilung. Wenn ein junges Paar sich darüber nicht den Kopf zerbrechen möchte, empfiehlt sich in solchen Fällen dennoch eine vertragliche Regelung, wie mit den gemeinsamen, vorehelichen Anschaffungen im Falle einer Trennung verfahren werden soll. Rechtskundige Beratung dabei ist sicherlich empfehlenswert.

    Gemeinsame Wohnung

    Ein Ausnahme stellt die eheliche Wohnung dar, die auch wenn sie von einem Ehepartner in die Ehe eingebracht wurde, dann der Aufteilung unterliegt, wenn der andere Gatte auf ihre Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist, oder wenn ein gemeinsames Kind an ihrer Weiterbenützung einen berücksichtigungs-würdigen Bedarf hat. Das gleiche gilt auch für den Hausrat.

    Gemeinsame betriebliche Tätigkeit

    Sofern ein Ehepartner im Betrieb des anderen (z.B. Gast- oder Landwirtschaft, Handelsgewerbe) regelmäßig mitarbeitet, steht ihm grundsätzlich wie jedem anderen Arbeitnehmer auch ein Anspruch auf Entgelt zu und wäre das Arbeitsverhältnis daher auch behördlich entsprechen anzumelden.

    Für den gewerbetreibenden Ehepartner kann dies aufgrund der Absetzposten sogar steuerliche Vorteile haben, wenn auch andererseits Sozialversicherungsbeiträge etc. durch den beschäftigten Gatten gezahlt werden müssen.

    Jedenfalls besteht bei Ehescheidung auch rückwirkend ein Anspruch auf angemessene Entlohnung der geleisteten Arbeit. Grundsätzlich hat ein Ehegatte im Erwerb des anderen mitzuwirken, soweit ihn dies zumutbar nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich und zwischen den Ehegatten nichts anderes vereinbart ist.

    Das Heiratsgut

    Unter Heiratsgut (Ausstattung) versteht man das Vermögen, welches der Tochter oder dem Sohn zur Erleichterung des mit der Eheschließung verbundenen Aufwandes hingegeben wird.
    Es soll eine Art Starthilfe für das eheliche Leben der Kinder darstellen, gebührt aber nur dann, wenn die Tochter oder der Sohn zum Zeitpunkt der Eheschließung kein eigenes Vermögen haben.

    Bezüglich der Bemessung des Heiratsgutes gibt es keine starren Regeln, sondern ist stets auf die Verhältnisse des Einzelfalles bzw. des Zahlungspflichtigen abzustellen, wobei das Vermögen des Ehegatten dabei ohne Bedeutung ist. Im Normalfall soll das Heiratsgut ca. 25% des Jahresnetto-einkommens des Dotierungspflichtigen betragen. Ist die Ausstattung aber einmal bezahlt, so kann diesbezüglicher Anspruch bei einer weiteren Eheschließung nicht mehr neu entstehen.

    Das Unterhaltsrecht

    Der haushaltsführende Ehegatte, der über kein eigenes Einkommen verfügt, hat gegenüber dem anderen 33% des monatlichen Nettoeinkommens des anderen Ehepartners.
    Sind beide Ehegatten berufstätig, beträgt der Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten 40% des Familieneinkommen abzüglich des Eigeneinkommens.
    Unter der Familieneinkommen ist das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten umgelegt auf 12x jährlich zu verstehen.

    UnterhaltsrechtDieser Unterhaltsanspruch verringert sich falls unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, um bestimmte Prozentpunkte.

    Sind beide Ehegatten berufstätig, haben auch beide sowohl finanziell, als auch durch ihren persönlichen Einsatz den ehelichen Aufwand gemeinsam abzudecken.

    Das umfasst genauso die Kosten des gemeinsamen Wohnens, wie auch den Unterhalt und die Erziehung der Kinder, die Haushaltsführung, das Wirtschaftsgeld etc.

    Sollte es hier zu Leistungsstörungen kommen, das heißt: Sollte ein Ehepartner seinen Beitrag, sei es nun in Naturalleistungen oder in Geldleistungen, nicht oder unvollkommen erbringen, würde dies eine Eheverfehlung darstellen, die unter Umständen bis zur Schidung führen kann.
    Sofern es nicht unbillig wäre, kann der haushaltsführende, einkommenslose Ehepartner verlangen, dass ihm der Unterhalt zur Gänze in bar bezahlt wird.

     

    Autorin: Dr. Waltraute Steger, Vizepräsidentin des österreichischen Rechtsanwaltskammertages

  • Eherecht & Ehepflichten als Teil der Hochzeisvorbereitungen

    Eherecht & Ehepflichten als Teil der Hochzeisvorbereitungen

    HOCHZEIT – EHERECHT & EHEPFLICHTEN

    Die Ehe – Ein Vertrag?

    Die Ehe – umfassende und grundsätzlich unzertrennliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau – wird durch den gesetzlichen Ehevertrag geregelt. Der Ehevertrag ist ein höchst persönlicher Vertrag zwischen Mann und Frau.

    In dem Ehevertrag erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechts gesetzmäßig ihren Willen in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, sich gegenseitig Beistand zu leisten. So lautet die gesetzliche Zielvorstellung.

    Die Lebensgewohnheiten der einzelnen Menschen sind erfahrunsgemäß sehr unterschiedlich, weshalb es nicht möglich ist, einen vollständigen Katalog aufzustellen, was alles zur Verwirklichung an eine Ehe gehört.

     

    Paragraph und Richterhammer

    Dennoch legt das Eherecht einige Fixpunkte fest:

    • Das Bekenntnis zum Partner und zur Familie
    • Die Anteilnahme am Leben des Partners
    • Die Förderung des leiblichen, geistigen & seelischen Wohlergehens des Partners & der Kinder

    Gütertrennung

    Nach dem Gesetz bleibt durch die Eheschließung das Prinzip der Gütertrennung aufrecht, das bedeutet, dass jeder Ehegatte Eigentümer seines Vermögens bleibt und dass die in die Ehe eingebrachten Vermögenswerte nicht zum gemeinsamen ehelichen Vermögen werden.

    Auch was jeder Ehegatte während aufrechter Ehe mit eigenem Geld kauft, erwirbt er für sich selbst. Macht ein Ehegatte eine Erbschaft oder erhält eine Schenkung vor oder auch während aufrechter Ehe, hat der andere Ehegatte kein Anrecht auf einen Anteil davon.

    Gütergemeinschaft durch Notariatsakt

    Die Ehegatten können vertraglich statt der gesetzlich vorgeschriebenen Gütertrennung Gütergemeinschaft vereinbaren. Vereinbaren die Ehegatten im Vertrag die Gütergemeinschaft, dann gehen die Vermögenswerte beider Ehepartner entweder zur Gänze oder teilweise in das gemeinsame Eigentum beider Ehegatten über.

    Damit ein solcher Gütergemeinschaftsvertrag gültig ist, muss dieser beim Notar mit einem Notariatsakt geschlossen werden. Auch andere Verträge zwischen Eheleuten bedürfen eines Notariatsaktes, um gültig zu sein.

    Da Veränderungen von Vermögensverhältnissen zwischen Ehegatten oft weitreichende Folgen haben, empfiehlt sich eine vorherige eingehende Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.

    Das Vertragsrecht

    Vorsicht ist geboten, wenn Ehegatten miteinander bestimmte Verträge abschließen, da der Gesetzgeber für verschiedene Verträge unter Ehegatten besondere Formvorschriften aufstellt, deren Missachtung die Ungültigkeit des Geschäftes nach sich zieht.

    Das Mietrecht

    Das MietrechtIst ein Ehegatte Mieter einer Gemeinde-, Genossenschafts- oder Mietwohnung, ist nach seinem Tode der andere Ehepartner eintrittsberechtigt. D.h., dass der überlebende Ehegatte in der Wohnung verbleiben kann und der Vermieter nicht berechtigt ist, den Mietzins anzuheben.

    Dies gilt natürlich auch für Kinder aus dieser Ehe, die im gemeinsamen Haushalt leben. Hier allerdings hat der Vermieter die Möglichkeit, ab dem Zeitpunkt der Großjährigkeit dieser Kinder eine Mietzinsanpassung zu verlangen.

    Der Unterhalt

    Das Gesetz verlangt von beiden Ehegatten, dass sie nach Kräften und der Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen haben.

    Gehen beide Partner einen Beruf nach und erzielen sie ein annähernd gleiches Einkommen, besteht kein Unterhaltsanspruch des einen Ehegatten gegenüber dem anderen. Unterscheidet sich die Einkommenshöhe der Ehegatten beträchtlich, dann ist der Ehegatte mit dem höheren Einkommen verpflichtet, dem Partner mit dem niederen Einkommen einen Anteil zu zahlen, damit dieser am höheren gemeinsamen Lebensstandard teilnehmen kann.

    Des weiteren anerkennt das Gesetz die Haushaltsführung. Daher hat in einer Ehe, in welcher der eine Ehegatte berufstätig ist, während der andere den Haushalt führt, dieser an den Partner den gesetzlichen Anspruch auf angemessenen Unterhalt.

    Der Ehegatte, der den Haushalt führt,kann vom anderen verlangen, dass sein Unterhalt bereits während aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld geleistet wird, vorausgesetzt ein solches Verlangen wäre nicht unbillig.

    Damit soll vor allem die Abhängigkeit des primär den Haushalt betreuenden vom berufstätigen Ehegatten zurückgedrängt werden. Reicht das Einkommen des Erwerbstätigen nicht zur Deckung der dringendsten Lebensbedürfnisse, so wäre es unbillig, ihn zu verpflichten, den Unterhalt zur Gänze in Geld zu leisten.


    Kindern steht ein Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern bis zu ihrer Selbsterhaltungsfähigkeit zu.

    Ein Kind ist jedenfalls dann selbsterhaltungsfähig, wenn es eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und erwerbsfähig ist. Welche Ausbildung es im Einzelfall beanspruchen darf und wie oft ein Wechsel bei Lehre und Ausbildung erfolgen darf, bzw. welche Anforderungen an den Fortschritt der Lehre bzw. der schulischen Ausbildung gestellt werden, ist im Einzelfall zu beurteilen.

    Das Erbrecht

    Wenn gleich der Ehegatte ein gesetzliches Erbrecht gegenüber seinem Partner hat, empfiehlt es sich trotzdem, durch Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament) sicherzustellen, dass vorhandenes Vermögen so aufgeteilt wird, wie es dem Willen des Erblassers entspricht.

    • Hat der verstorbene Ehegatte ein gültiges Testament hinterlassen, so gilt ausdrücklich der
         letzte Wille des Verstorbenen. Liegt kein gültiges Testament vor, dann tritt die gesetzliche
         Erbfolge ein.

    • Hinterlässt der/die Verstorbene einen Ehegatten und Kinder, dann erhalten die Witwe
         bzw.der Witwer ein Drittel und die Kinder zwei Drittel des Nachlasses.

    • Hinterlässt der/die Verstorbene neben dem Ehegatten zwar keine Kinder, aber
         Eltern,Geschwister, Neffen oder Nichten – so erhalten diese zusammen ein Drittel während
         der überlebende Ehegatte zwei Drittel erhält.

    • Hinterlässt der/die Verstorbene nach dem Ehegatten keine Verwandten, dann verbleibt der

          Witwe bzw. dem Witwer die ganze Verlassenschaft.


    Tipp! Unbedingt empfehlenswert ist die Errichtung eines Testamentes, wenn Kinder aus dieser und anderen Ehen vorhanden sind.

     

    Autoren: Dr. Walter Strigl und Dr. Gerhard Horak, beide Rechtsanwälte in Wien

  • Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit auf dem Standesamt

    In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem  Standesbeamten vorgenommen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Gleichgültig, ob die Hochzeit still und heimlich im kleinsten Kreis stattfindet oder ob sie ein glanzvolles Fest wird, ihr braucht die richtigen Papiere, um eure Verbindung zu legalisieren:

    Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung:

    >>

    Nachweis der Geburtseintragung

    >>

    Staatsbürgerschaftsnachweis

    >>

    Lichtbildausweis

    >>

    Urkundliche Nachweis für einen akademischen Titel


    Für in Österreich gemeldete Personen kann die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. Bei der Ermittlung der Ehefähigkeit müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es wird eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) angefertigt. In Ausnahmefällen genügt es, wenn ein Verlobter alleine vorspricht.

    weiße Tauben

    Wart ihr schon einmal verheiratet, sind auch die Heiratsurkunden aller früheren Ehen und die Nachweise deren Auflösung vorzulegen. Bei verwitweten Personen ist dies die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei geschiedenen Personen die rechtskräftige Scheidungsurkunde. Das Standesamt hat Zugriff zu den Meldedaten, die Vorlage der Meldebestätigung ist daher nicht mehr zwingend erforderlich.

    Ist der zukünftige Ehepartner Ausländer oder noch minderjährig, so gelten besondere Vorschriften, über die euch euer Standesamt gerne informiert.

    Welches Standesamt ist zuständig?

    Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.

    Festliche standesamtliche Trauung

    Auf der Skala der beliebtesten Hochzeitsmonate führen Mai, Juni und September. Unabhängig von Jahreszeit und Wetter wird euer Fest zum unvergesslichen Erlebnis, wenn ihr eure Wünsche und Vorstellungen rechtzeitig bekannt gebt. Unser Artikel „Standesamtliche Trauung mal anders“ zeigt euch viele Möglichkeiten für eine traumhaft schöne Trauung außerhalb der Amtsräume.

    Alle Standesämter in Österreich im Überblick >>

  • Hochzeit – Geld in der Ehe, Wirtschaftsgeld, Bankkonto

    Hochzeit – Geld in der Ehe, Wirtschaftsgeld, Bankkonto

    Hochzeit – Eine solide Basis für die Ehe

    Das Familienleben & das liebe Geld
    Quelle: Familienreferat Niederösterreich

    Wie bereits auch in der Werbung schon vielfach besprochen, ist Familienleben und Geldleben eben nicht zu trennen. Es heißt in der Werbung z.B.: „Wer ein Familienleben hat, hat auch ein Geldleben!“

    Dass dieses Geldleben nicht zum Problem für die Ehe wird, daran sollte das Paar rechtzeitig arbeiten, so dass klare Verhältnisse in der Partnerschaft herrschen. Denn kaum ist die erste Verliebtheit fort, so ist es oft nicht mehr selbstverständlich, wer beim Essen zahlt bzw. wer die Kosten für das Haushaltsgeld aufbringt oder auch größere Investitionen für das neue Haus, die neue Einrichtung, den gemeinsamen Urlaub.
    Paare sollten daher so früh wie möglich für klare wirtschaftliche Verhältnisse sorgen.

    Familienleben = GeldlebenOb man sich nun die Kosten 50:50 teilt oder nach dem jeweiligen Einkommen gewichtet, ist eine individuelle Entscheidung. Da gibt es keine Patentregel, das muss sich jedes Paar für sich selbst ausmachen.

    Ganz wichtig sind solche Entscheidungen aber, wenn es darum geht, einen Kredit aufzunehmen. In diesem Fall wäre es sicherlich ratsam, eine rechtliche Beratung noch vor der Bankberatung zu konsultieren. Denn speziell der Partner, (der bei den Kindern zu Hause ist) ist im Falle einer Scheidung meist nicht in der Lage, einen ursprünglich eventuell gedankenlos unterschriebenen Kredit zurückzuzahlen.

    Stellen Sie Regeln auf, wenn es um das Thema Geld geht:

    Bekanntlich sind diese Regeln jedoch nur dann sinnvoll, wenn Sie wirklich eingehalten werden. Nicht umsonst heißt es: „Strenge Rechnung – gute Freunde!“

    § Rede mit deinem Partner so früh wie möglich über Geld. Je früher das Thema besprochen wird, desto einfacher sind die Dinge zu handhaben.
    § Richtet euch ein gemeinsames Konto ein für Gemeinschaftszahlungen wie Miete, Telefon und Strom, wo jeder seinen aliquoten Teil monatlich einzahlt.
    § Teilt die gemeinsamen Ausgaben aliquot nach dem jeweiligen Einkommen.
    § Führt ein gemeinsames Ausgabenbuch und sammelt die Belege. Es erleichtert im Falle des Falles das Nachvollziehen, wo das liebe Geld geblieben ist.
    § Wie auch in anderen Lebensbereichen solltet ihr euch in Geldfragen gewisse Freiheiten gewähren. Solange gemeinsame Ausgaben auch gemeinsam bestritten werden und so keine Überschuldung droht, sollte jeder seinen, auch eventuell kostenintensiven Steckenpferden nachgehen können.
    § Gib deinen Partner nie ein Abhängigkeitsgefühl. Sollten Sie einmal eine Entscheidung über die Finanzierung des gemeinsamen Haushalts getroffen haben, so sollten Sie den anderen nicht darauf hinweisen, dass eventuell der eine Partner für den Großteil der Ausgaben aufkommt.


    Eine vollkommene Gleichberechtigung wird in keiner Partnerschaft erreicht werden. Sie sollten sich daher rechtzeitig überlegen, ob Ihnen ein dickes Bankkonto oder die Partnerschaft wichtig ist.

    WirtschaftsgeldWirschaftsgeld

    Das Gesetz spricht zwar nicht ausdrücklich von „Wirtschaftsgeld“, doch der Partner der den Haushalt führt, muss die dafür nötigen Mittel erhalten.
    Mit dem Wirtschaftsgeld müssen vor allem die Fixkosten des Familienhaushalts abgedeckt werden können, wie z.B. Miete, Gas, Strom, Telefon, Essen, Kleidung und Toilettenartikel, Schulkosten der Kinder etc. Der Unterhalt hat nicht nur die lebensnotwendigen Bedürfnisse zu decken, sondern auch persönliche Bedürfnisse des Ehegatten.

    Bei Problemen kann die Festsetzung des Unterhalts bzw. Wirtschaftsgeldes schon während der aufrechten Ehe beim Bezirksgericht beantragt werden.

    € Gewusst WIE …

    Eine solide Basis ist meist gleichbedeutend mit soliden finanziellen Verhältnissen. Jedes Geldinstitut bietet heute eine breite Palette von Spar- und Veranlagungsformen für jede Brieftasche an. Daneben natürlich auch maßgeschneiderte Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten.

    Meist ist es besser eine gewünschte Investition gut vorzubereiten und die nötigen Gelder anzusparen, als sich allzu schnell in Schulden zu stürzen. Sind doch Schulden meist auch ein Ausgangspunkt für Spannungen in der Ehe.

    Sollte es jedoch nicht ohne Fremdfinanzierung gehen, so informiert euch umfassend!
    Sollten die Auskünfte nicht ausreichen, so ist es keine Schande sich einen Punkt mehrmals erklären zu lassen.

    Denkt auch daran, dass ein Bankbetreuer nicht allwissend sein kann. Es ist daher immer ratsam mehrere Angebote einzuholen.

    Spar- & VeranlagungsformenDas Leistungsangebot der meisten Geldinstitute umfasst alles aus den Bereichen Kreditkarten, Kfz-Leasing, Wertpapierveranlagung etc. Damit für die Wechselfälle des Lebens, für den Schutz der eigenen vier Wände, aber auch für die Verwirklichung großer Träume finanziell vorgesorgt ist, hat so manche Versicherung zahlreiche Angebote für eine sichere Zukunft parat.

    Sollte es jedoch zu Problemen mit Rückzahlungen von Krediten und Darlehen kommen, wende dich vertrauensvoll an die Bank. Es ist auf jeden Fall besser die Verhältnisse zu klären, als den Kopf in den Sand zu stecken.Es wurde fast noch immer eine Möglichkeit gefunden um alle Seiten zufrieden zustellen.

    Schulden

    SchuldenBringt ein Ehegatte Bankverbindlichkeiten oder sonstige Schulden in die Ehe ein, bleiben es seine eigenen Schulden. Der andere Ehegatte kann nicht zur Zahlung dieser Schulden verpflichtet werden.

    Macht ein Ehegatte alleine während der Ehe Rechtsgeschäfte und geht er etwaige Verpflichtungen ein, ist er mit seinem eigenen Vermögen persönlich haftbar, nicht jedoch auch der andere Ehepartner.

    Gehen jedoch beide Ehepartner gemeinsame Schulden ein (z.B. durch Mitunterschreiben eines Kreditvertrages oder Unterzeichnung einer Bürgschaft) so haften beide Ehegatten sowohl mit dem gemeinsamen als auch mit eigenem Vermögen.

    Kredit

    Vermeidet gemeinsame Kredite. Kredite sollte nur jeder für sich selbst und in eigenen Angelegenheiten übernehmen. Sollte eine gemeinsame große Investition ins Haus stehen, so kann noch immer jeder getrennt den Kredit nehmen und das Geld dann zusammengelegt werden.
    Im Trennungsfall führen laufende Kredite immer zu Problemen, im schlimmsten Fall kann der mit einem Kredit Alleingelassene sogar in einen Privatkonkurs schlittern.

    SparschweinSetzt Prioritäten! Nicht immer ist alles was man gerne haben möchte, auch wirklich notwendig.

    Sollte das Budget es nicht zulassen, ist es besser darauf zu verzichten, als dann schwerwiegende Probleme bei Zahlungen zu bekommen.

    Versandhandel und Kredit- und Ratenmöglichkeiten bei Kaufhäusern verleiten junge Paare oft rasche, auch sehr kostenintensive Investitionen zu tätigen, die oft schwer oder im Falle einer Arbeitslosigkeit auch gar nicht mehr zurückgezahlt werden können.

    Der Gerichtsvollzieher und die Schwierigkeiten, die rund um das Problem „Schulden“ auftreten können, sind nicht unbedingt einer guten Partnerschaft zuträglich.

    Die Bürgschaft

    Bankbürgschaften können fatale Folgen entwicklen. Nehmen wir an, ein Ehepaar nimmt, um eine Investitionen in Haus oder Wohnung zu finanzieren, einen Bankkredit auf. Die Bank verlangt von der Ehefrau den Kreditvertrag mit zu unterzeichnen (was sie auch bedenkenlos tut), obwohl sie ein viel kleineres Einkommen hat oder über kein eigenes Einkommen verfügt.

    BürgschaftDie beiden Eheleute haften jetzt zu „ungeteilter Hand“ für den gemeinsamen Kredit. Was bedeutet: Die Bank kann das Geld sowohl vom Mann als auch von der Frau zurückverlangen. Die Mithaftung des Bürgen ist unter Umständen nur dann anfechtbar, wenn die Bank bei der Entgegennahme der Bürgschaft erkennen musste, dass der Bürge aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage sein würde, seine übernommene Bürgschaftsverpflichtungen im Falle eines Falles zu erfüllen. Es empfiehlt sich daher im Falle der geplanten Übernahme einer Bürgschaft der Bank jedenfalls auch reinen Wein über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse einzuschenken.

    Nehmen wir weiter an, die Ehe funktioniert nicht – und es kommt zur Scheidung. Die Rückzahlung des Kredits wird vereinbart. Nun kommt einer der beiden Partner seiner Zahlpflicht nicht nach.
    Die Bank hat nun das Recht vom Bürgen die Zahlung der gesamt offenen Forderung (zzgl. Zinsen + Kosten) zu verlangen – denn er hat ja mit seiner Unterschrift für den Kredit gebürgt.

    Dass die Eheleute bei der Scheidung vereinbart hatten, den Schuldenberg zu teilen, hat auf das Rechtsverhältnis mit der Bank keinen Einfluss. Die Haftung bleibt aufrecht bis alles zurückgezahlt ist.

    Ausweg aus dem Dilemma

    Eine Bürgschaft wird man unter normalen Umständen nur los, in dem der Kredit zurückgezahlt wird. Das sollte jeder Bedenken, der eine Bürgschaftserklärung unterzeichnen möchte. Ein Bürge sollte sich genau informieren – für was er bürgt.

    Auch ist die Bank verpflichtet, dem Bürgen zu informieren, sollte sich eine Verschlechterung der Zahlungsmodalitäten des Hauptschuldners einstellen oder die abgeschlossene Lebensversicherung nicht mehr gezahlt wird etc.

    Seit einer Novelle im Jahre 1986 sieht das Ehegesetz vor, dass im Falle einer Scheidung die Bürgschaft des Ehegatten in eine Ausfallbürgschaft umgewandelt werden kann. D.h. dass die Bank zuerst an den Hauptschuldner herantreten muss (gegebenenfalls gegen diesen Exekution führen muss), und erst wenn die Bank keinen Erfolg erzielen kann – auf die Bürgen zurückgreifen darf.

    Es gibt jedoch Alternativen für eine Bürgschaft!
    Man kann ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung belehnen.
    Eheleute können darauf bestehen einen getrennten Kredit zu nehmen – je nach finanziellen Verhältnissen. Im Falle einer Scheidung zahlt dann jeder seinen eigenen Kredit zurück.