Schlagwort: Standesamt

  • Eingetragene Partnerschaft

    Eingetragene Partnerschaft

    Eingetragene Partnerschaft

    Zwei Menschen gleichen Geschlechts können mit dem Begründen der eingetragenen Partnerschaft  eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten eingehen. Die eingetragene Partnerschaft bietet einen formalisierten rechtlichen Rahmen für ein homosexuelles Paar, der einer Ehe sehr ähnlich ist. Es gibt aber auch einige kleine Unterschiede.

    Verliebtes lesbisches Paar auf Motorhaube
    Voraussetzungen zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft

    Eine eingetragene Partnerschaft ist nur zwischen volljährigen und geschäftsfähigen Personen gleichen Geschlechts möglich. Seit 1.1.2019 steht die Begründung einer EP auch heterosexuellen Paaren offen. Bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters kann auch eine volljährige, beschränkt geschäftsfähige Person eine eingetragene Partnerschaft begründen. Keiner der Partner darf zum Zeitpunkt der Unterfertigung in aufrechter Ehe leben und es darf keine aufrechte eingetragene Partnerschaft bestehen.


    Begründung einer eingetragenen Partnerschaft

    Die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erfolgt auf dem Standesamt. Es besteht die Möglichkeit, die eingetragene Partnerschaft auch an einer Location außerhalb der Amtsräume des Standesamtes zu begründen, „sofern der Ort der Bedeutung der eingetragenen Partnerschaft entspricht“. Manche Paare entschließen sich zusätzlich zur standesamtlichen Verpartnerung zu einer feierlichen freien Trauungszeremonie.

    Familienname

    Grundsätzlich behalten beide Partnerinnen oder beide Partner ihren bisherigen Familiennamen. Es kann allerdings beantragt werden, dass sie oder er den gleichen Nachnamen erhält wie der Partner oder die Partnerin. Zusätzlich kann der bisherige Familienname voran- oder nachgestellt werden.


    Scheidung

    Genau wie bei der Ehe gibt es auch bei eingetragenen Partnerschaften Paare, für die ein weiteres Zusammenleben unmöglich ist. Deshalb kann auch eine eingetragene Partnerschaft geschieden werden, wobei es dann „Auflösung“ heißt. Eingereicht wird die Auflösung – wie bei der Scheidung einer Ehe – beim für den letzten Wohnsitz des Paares zuständigen Bezirksgericht.

  • Das perfekte Hochzeitskleid

    Das perfekte Hochzeitskleid

    Das perfekte Hochzeitskleid

    „SEIT ICH EIN MÄDCHEN BIN, HABE ICH MIR IMMER SCHON MEIN HOCHZEITSKLEID VORGESTELLT. UND ICH WILL NUR, DASS ES PERFEKT WIRD.“

    Charlotte aus SatC

    Braut

    Fühl dich wohl in deinem Brautkleid und sei du selbst!

    Ein Brautkleid geht weit über ein rein modisches Statement hinaus, auch wenn sich die Braut Ihr Hochzeitskleid nicht schon als kleines Mädchen ausgemalt hat. Ein romantisches Traumhochzeitskleid sendet eine andere Botschaft als ein schlichter Hosenanzug, ein verspieltes Vintage-Brautkleid aus den 50er Jahren verleiht der Braut eine gänzlich andere Aura als ein lässiges Minikleid. Ein Brautpaar kann die ganze Hochzeit rund um das Brautkleid aufbauen oder aber das Kleid dem Stil der Hochzeit anpassen. Was auch immer du an deinem großen Tag trägst, bleib deinen Träumen und dir selbst treu. In den Augen ihres Bräutigams ist eine Braut die schönste Frau der Welt. Seine Augen leuchten auf, wenn er dich zum ersten Mal in deinem Brautkleid erblickt, und du weißt: Er ist der Richtige!

    Chic am Standesamt

    BrautOft hängt es von der Größe der Feier ab, in welcher Kleidung das Paar zum Standesamt kommt. Traditionell trägt die Braut bei der standesamtlichen Trauung ein helles oder weißes Kostüm mit farblich darauf abgestimmten Accessoires. Da viele Brautpaare nicht mehr kirchlich heiraten und die Braut meist doch einen glamourösen Auftritt im weißen Brautkleid erleben möchte, hat sich der Dresscode gewandelt.

    Viele Designer haben sich darauf eingestellt und wunderschöne, schlichte Hochzeitskleider kreiert, die die Braut glänzen lassen und auch am Standesamt nicht übertrieben wirken. Der Look der 30er ist einfach perfekt für einen stylischen Auftritt am Standesamt und jedes Jahr erneut auf den internationalen Laufstegen en vogue.


    Der unkonventionellen und lässigen Braut liegen für die standesamtliche Trauung vielleicht eher mehr der Hosenanzug oder das Sommerkleid. Erlaubt ist was gefällt und worin du dich wohl fühlst, lass dich von der aktuellen Mode inspirieren und setze sie je nach Typ elegant, glamourös oder schlicht in Szene.

    BrautGlanzvoll in der Kirche

    Traditionell trägt die Braut in der Kirche ein weißes oder champagnerfarbenes Brautkleid. Was früher symbolisch auf den Erfahrungsschatz der Braut hindeutete, ist heute allenfalls Geschmackssache. Designer beschränken sich nicht mehr auf Weiß in allen seinen Schattierungen. Nude-Töne, die Palette der Pastellfarben von zartem Mint bis hin zu kräftigen Beerenfarben schmeicheln so mancher Braut. Auch mutige Kreationen in Rot und Schwarz sind auf den Laufstegen der Hochzeitsmodemessen immer wieder mal dabei.

    Eine Frau, die sich ihrer selbst und ihrer Ausstrahlung bewusst ist, ist an und für sich umwerfend – Eine Braut die weiß, dass ihre Hochzeitsrobe gut sitzt und genau für sie bestimmt ist, ist einfach wunderschön.

    Wichtigstes Merkmal eines Brautkleides ist, dass sich die Braut darin wohl fühlt. Das perfekte Hochzeitskleid entspricht hundert Prozent dir, egal ob es kurz oder lang ist, klassisch-elegant anliegt, weiche fließende Linien aufweist oder mit einem weit schwingenden Rock begeistert. Es besticht mit ausgewogenen Proportionen, edlen Stoffen, stimmigen Accessoires – und Bewegungsfreiheit.

  • Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit auf dem Standesamt

    In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem  Standesbeamten vorgenommen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Gleichgültig, ob die Hochzeit still und heimlich im kleinsten Kreis stattfindet oder ob sie ein glanzvolles Fest wird, ihr braucht die richtigen Papiere, um eure Verbindung zu legalisieren:

    Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung:

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    Nachweis der Geburtseintragung

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    Staatsbürgerschaftsnachweis

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    Lichtbildausweis

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    Urkundliche Nachweis für einen akademischen Titel


    Für in Österreich gemeldete Personen kann die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. Bei der Ermittlung der Ehefähigkeit müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es wird eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) angefertigt. In Ausnahmefällen genügt es, wenn ein Verlobter alleine vorspricht.

    weiße Tauben

    Wart ihr schon einmal verheiratet, sind auch die Heiratsurkunden aller früheren Ehen und die Nachweise deren Auflösung vorzulegen. Bei verwitweten Personen ist dies die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei geschiedenen Personen die rechtskräftige Scheidungsurkunde. Das Standesamt hat Zugriff zu den Meldedaten, die Vorlage der Meldebestätigung ist daher nicht mehr zwingend erforderlich.

    Ist der zukünftige Ehepartner Ausländer oder noch minderjährig, so gelten besondere Vorschriften, über die euch euer Standesamt gerne informiert.

    Welches Standesamt ist zuständig?

    Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.

    Festliche standesamtliche Trauung

    Auf der Skala der beliebtesten Hochzeitsmonate führen Mai, Juni und September. Unabhängig von Jahreszeit und Wetter wird euer Fest zum unvergesslichen Erlebnis, wenn ihr eure Wünsche und Vorstellungen rechtzeitig bekannt gebt. Unser Artikel „Standesamtliche Trauung mal anders“ zeigt euch viele Möglichkeiten für eine traumhaft schöne Trauung außerhalb der Amtsräume.

    Alle Standesämter in Österreich im Überblick >>

  • Eherecht und Eheschließung – Rechte und Pflichten

    HOCHZEIT – RECHTE UND PFLICHTEN DER EHEPARTNER

    Das freiwillige und aus Liebe gegebene Versprechen „in guten und in schlechten Zeiten“ füreinander da zu sein ist mehr als eine wunderschöne Formel bei der Eheschließung. Das Eherecht regelt per Gesetz, dass Ehepartner füreinander einstehen und sich dem Partner gegenüber pflichtbewusst verhalten müssen.  Die Eheschließung am Standesamt entspricht einem Vertrag zwischen den Ehepartnern. Vom Gesetz abweichende Regelungen können in einem eigenen Ehevertrag Eingang finden. Wie ihr eine rechtsgültige Ehe schließt und welche Rechte und Pflichten ihr in eurem Leben als Ehepaar teilt, erfahrt ihr hier:

    Wirst Du bei der Hochzeit deinen Namen behalten oder ändern? Hier findest Du Antworten!

    • Welches ist zuständig?
    • Welche Dokumente?
    • Schönes Fest am Standesamt

    Sind Paare in einer Lebensgemeinschaft gegenüber Verheirateten im Nachteil?

    Mit der Ehe kommen Rechte und Pflichten auf die Partner zu. Das Eherecht legt diese Eckpunkte fest.

    Gütergemeinschaft, Unterhalt & Co: Was ändert sich mit der Ehe hinsichtlich des Vermögensrechts?

    Frankreich hat die Ehe light. Was geht mit einem Partnerschaftsvertrag rechtlich in Österreich?

    Ja, wir wollen! Die eingetragene Partnerschaft als Ehevariante für homosexuelle Paare.

    Rechtsgültig heiraten an eurer Traumlocation? Die standesamtliche Trauung außerhalb der Amtsräume.

    Ab dem 01.01.2019 kommt sie endlich, die Ehe für alle. Aber auch die EP für alle. Hier eine Entscheidungshilfe.

    Heiraten wann, wie und wo ihr wollt? Die freie Trauung macht’s möglich!

    Neue rechtliche Situation – auch die Versicherungen sollten angepasst werden.

    Wer ein Familienleben hat, hat auch ein Geldleben. Tipps zur ehelichen Budgetpolitik.