Schlagwort: Ehepaar

  • Hochzeitszeremonien – altkatholische Trauung

    Hochzeitszeremonien – altkatholische Trauung

    Die altkatholische Trauung – von Bischof Bernhard Heitz

    Die Altkatholische Kirche ist eine bischöflich-synodal verfasste, romunabhängige katholische Kirche in Offenheit und ökumenischer Weite. Sie möchte für die Menschen in ihren Sorgen und Problemen da sein und ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Dies gilt auch für ein Braut- und Traugespräch und für die Vorbereitung auf ein Leben zu zweit und die Gründung einer Familie.

    Ein erster Schritt ist das Gespräch mit dem zuständigen Geistlichen. Dort erfahren Sie zunächst mehr über Ihre Kirche und alle notwendigen Dinge, die mit einer Eheschließung verbunden sind. Achtung! Wenigstens ein Partner muss unserer Kirche angehören.

    Hochzeitsgesellschaft in der Kirche

    Die Ehe ist eines der sieben Sakramente. Die standesamtliche Eheschließung wird als rechtsgültiger Vertrag anerkannt und vorausgesetzt. Daher gelten auch nur standesamtlich verbundene Eheleute als gültig verheiratet. Die kirchliche Ehesegnung ist darüber hinaus ein Geschehen, das geprägt ist vom Vertrauen in die Menschfreundlichkeit Gottes.


    Die Brautleute vertrauen darauf, dass Gott selbst der Urheber ihrer Gemeinschaft und durch Jesus Christus im Heiligen Geist die Mitte ihrer Liebe ist. Die Ehe ist also nicht nur ein weltlich Ding (Martin Luther). Sie weist über das Leben beider Partner hinaus, die sich in „SEXUS, EROS und AGAPE“ einander schenken und anvertrauen. Sie werden ein „Leib“ und sind „ein heiliger Tempel Gottes“.

    In Unterscheidung zur röm.-kath. Theologie spenden die Brautleute einander durch ihr Jawort (Konsens und Vollzug) nicht allein selbst und ausschließlich das Sakrament, sondern ihre Ehegemeinschaft wird begründet durch das „Weihegebet“ des Geistlichen über die Gatten „im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“.

    Die Altkatholische Kirche hält fest an der grundsätzlichen Unauflöslichkeit der Ehe, weiß aber auch um die Möglichkeit des Scheiterns. So kennen wir (wegen der menschlichen Schwachheit) die Wiederheirat Geschiedener. Gott weist niemanden von sich, der einen neuen Anfang und es in Zukunft besser machen will.

    Die altkatholische Trauung
    Geschiedene, Wiederverheiratete und alleinerziehende Geschiedene benötigen nach unserer Auffassung in besonderer Weise die Hilfe durch den Empfang der Sakramente, besonders durch den Empfang der Heiligen Kommunion.

    Die sogenannte „konfessionsverbindende Ehe“ ist kein Problem. Eine Altkatholische Trauung kann auch unter Mitwirkung eines Geistlichen einer anderen christlichen Konfession geschehen, wie auch umgekehrt.

    Ehealltag

    Was das Leben in der Ehe betrifft, entscheiden die Eheleute in Freiheit und Selbstverantwortung über die Wahl der Mittel in der Familienplanung. Hier mischt sich die Kirche nicht ein.
    Es gelten stets wechselseitige Rücksichtnahme und Liebe. Das Verwenden von Kondomen ist aus medizinischen Gründen zur Abwendung von Infektionen geboten.

    Das Gewissen ist die höchste Entscheidungsinstanz des reifen Menschen. Die Altkatholische Kirche respektiert also die Gewissens­ent­scheidung jedes einzelnen Mitglieds auch im Bereich der Familienplanung und im Sexualleben des Einzelnen. Stets gilt die Wahrung des Respekts vor der Würde des Mitmenschen und der gesamten Schöpfung.

    Segnung für gleichgeschlechtliche Paare

    Darüber hinaus kennt die Altkatholische Kirche in einem „abgeleiteten Sinn“ zum Sakrament der Ehe auch die Segnung von auf Dauer angelegten Hausgemeinschaften, sei es eine heterosexuelle Partnerschaft oder sei es eine gleichgeschlechtliche Verbindung, in der die Partner einander Liebe, Treue, Verlässlichkeit und wechselseitige Fürsorge versprechen.


    Weitere Informationen zur altkatholischen Trauung

    Kirchenleitung der Altkatholischen Kirche

    Schottenring 17/1/12, 1010 Wien

    Telefon: 01/317 83 94-0

    krichenleitung@altkatholiken.at

    www.altkatholiken.at

     

     

  • Hochzeitszeremonie – evangelische Trauung

    Hochzeitszeremonie – evangelische Trauung

    Die evangelische Trauung – von Superintendent Hansjörg Lein

    Grundsätzlich muss betont werden, dass es in der Tradition der Reformation (also in den evangelischen Kirchen) weder eine Theologie der Ehe noch ein kirchliches Eherecht gibt. Die Ehe ist auch kein Sakrament. Für Protestanten ist die Lehre von der Ehe ein Kapitel der christlichen Ethik.

    Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe ein gottgewollter Lebensraum für zwei Menschen. Sie ist eine umfassende Lebensform, die dem gemeinsamen Leben und der Liebe Gestalt gibt, die durch gegenseitig versprochene Treue Halt und Schutz verleiht.

    Die Ehe ist ihrer Natur nach auf Lebenszeit angelegt. Eine so enge Verbindung erträgt keine Einschränkungen und Vorbehalte. Sind Menschen einander so nahe gekommen wie hier, so kommen sie nicht wieder voneinander los, ohne dass im Leben beider etwas zerbricht. Sie sind zu einem gemeinsamen Leben verbunden: Sie werden „ein Fleisch“ (Genesis 2,24)

    betende Braut mit Rosenkranz

    Wir freuen uns, wenn sich zwei Menschen dazu entschließen, zu heiraten. Dazu gehört nicht nur Liebe, sondern viel Mut, Hoffnung und gegenseitiges Vertrauen! Wo ein Paar übereinkommt, einander für immer anzugehören, und ihr Entschluss in öffentlicher Form bestätigt wird, besteht eine rechtmäßige Ehe. Die Ehe wird nach evangelischer Auffassung auf dem Standesamt geschlossen. Von diesem Augenblick an sind diese beiden nicht mehr allein durch Neigung, sondern auch durch ein rechtskräftig gegebenes Ja-Wort miteinander verbunden. Die Eheleute kommen nach evangelischem Verständnis als bereits als verheiratetes Ehepaar in die Kirche, um einen festlichen Gottesdienst zu feiern.

    Was sind die Voraussetzungen?

    Wenigstens einer der Partner muss Mitglied in der Evangelischen Kirche A.B. oder H.B. sein. Die evangelische Trauung von Menschen, die vor der Eheschließung geschieden waren, ist nach vorhergehendem Gespräch möglich. Der oder die jeweilige Seelsorger(in) entscheidet darüber nach sorgfältiger Prüfung.

    Bei konfessionell verschiedenen Partnern sehen wir es als einen besonderen Auftrag, dabei behilflich zu sein, dass die Trauung auch von der anderen Kirche anerkannt wird.
    Wünscht ein Ehepartner, dass ein Seelsorger seiner Kirche an der Trauung mitwirkt, entsprechen wir dem gerne. Für diese sogenannten „ökumenischen Hochzeiten“ gibt es genaue Vereinbarungen mit der Römisch-Katholischen Kirche. Wir finden es schön, von „konfessionsverbindenden“ Ehen zu sprechen.

    Was tun, wenn man evangelisch Heiraten möchte?

    Haben Sie den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung, dann empfehlen wir Ihnen, sich möglichst rasch mit Ihrem zuständigen Wohnsitzpfarramt in Verbindung zu setzen. In einem Erstgespräch können viele Fragen geklärt und vor allem Zeit und Ort für die Trauung fixiert werden.

    Die Trauzeugen

    An einer evangelischen Trauung können von den Eheleuten ausgewählte christliche Trauzeugen mitwirken. Ihnen kommt die besondere Aufgabe zu, das Ehepaar freundschaftlich und fürbittend zu begleiten.

    Das Traugespräch

    Das Traugespräch einige Wochen vor der Trauung hat eine Fülle von wichtigen Aspekten:

    • Der Pfarrer / die Pfarrerin möchte das Brautpaar kennen lernen und umgekehrt.
    • Persönliche Fragen können besprochen werden.
    • Das Eheverständnis der jeweiligen Tradition kommt zur Sprache.
    • Der Traugottesdienst, sein Aufbau und innerer Sinn wird erläutert.
    • Lieder, biblische Lesungen und Texte werden gemeinsam ausgesucht.
    • Besondere Wünsche und Ideen sind abzuklären.

    Es ist jedem Brautpaar und den SeelsorgerInnen zu wünschen, dass sie bei diesem Vorbereitungsgespräch einander offen und vertrauensvoll begegnen können!
    Nicht selten ergeben sich aus diesem Anlass tiefgehende Begegnungen und langjährige, oft sogar freundschaftliche Beziehungen zwischen einem Brautpaar und Pfarrer oder Pfarrerin. Es ist eine schöne Aufgabe, Menschen in einer besonderen Lebenssituation geistlich zu begleiten und mit ihnen das Leben und die Liebe zu feiern!

    Weitere Informationen zur evangelischen Trauung:

    Evangelische Kire A.u.H.B. in Österreich

    Severin-Schreiber-Gasse 1+3, 1180 Wien

    Tel. 01-4791523

    www.evang.at/glaube-leben/fragen-antworten

     

  • Hochzeit – Geld in der Ehe, Wirtschaftsgeld, Bankkonto

    Hochzeit – Geld in der Ehe, Wirtschaftsgeld, Bankkonto

    Hochzeit – Eine solide Basis für die Ehe

    Das Familienleben & das liebe Geld
    Quelle: Familienreferat Niederösterreich

    Wie bereits auch in der Werbung schon vielfach besprochen, ist Familienleben und Geldleben eben nicht zu trennen. Es heißt in der Werbung z.B.: „Wer ein Familienleben hat, hat auch ein Geldleben!“

    Dass dieses Geldleben nicht zum Problem für die Ehe wird, daran sollte das Paar rechtzeitig arbeiten, so dass klare Verhältnisse in der Partnerschaft herrschen. Denn kaum ist die erste Verliebtheit fort, so ist es oft nicht mehr selbstverständlich, wer beim Essen zahlt bzw. wer die Kosten für das Haushaltsgeld aufbringt oder auch größere Investitionen für das neue Haus, die neue Einrichtung, den gemeinsamen Urlaub.
    Paare sollten daher so früh wie möglich für klare wirtschaftliche Verhältnisse sorgen.

    Familienleben = GeldlebenOb man sich nun die Kosten 50:50 teilt oder nach dem jeweiligen Einkommen gewichtet, ist eine individuelle Entscheidung. Da gibt es keine Patentregel, das muss sich jedes Paar für sich selbst ausmachen.

    Ganz wichtig sind solche Entscheidungen aber, wenn es darum geht, einen Kredit aufzunehmen. In diesem Fall wäre es sicherlich ratsam, eine rechtliche Beratung noch vor der Bankberatung zu konsultieren. Denn speziell der Partner, (der bei den Kindern zu Hause ist) ist im Falle einer Scheidung meist nicht in der Lage, einen ursprünglich eventuell gedankenlos unterschriebenen Kredit zurückzuzahlen.

    Stellen Sie Regeln auf, wenn es um das Thema Geld geht:

    Bekanntlich sind diese Regeln jedoch nur dann sinnvoll, wenn Sie wirklich eingehalten werden. Nicht umsonst heißt es: „Strenge Rechnung – gute Freunde!“

    § Rede mit deinem Partner so früh wie möglich über Geld. Je früher das Thema besprochen wird, desto einfacher sind die Dinge zu handhaben.
    § Richtet euch ein gemeinsames Konto ein für Gemeinschaftszahlungen wie Miete, Telefon und Strom, wo jeder seinen aliquoten Teil monatlich einzahlt.
    § Teilt die gemeinsamen Ausgaben aliquot nach dem jeweiligen Einkommen.
    § Führt ein gemeinsames Ausgabenbuch und sammelt die Belege. Es erleichtert im Falle des Falles das Nachvollziehen, wo das liebe Geld geblieben ist.
    § Wie auch in anderen Lebensbereichen solltet ihr euch in Geldfragen gewisse Freiheiten gewähren. Solange gemeinsame Ausgaben auch gemeinsam bestritten werden und so keine Überschuldung droht, sollte jeder seinen, auch eventuell kostenintensiven Steckenpferden nachgehen können.
    § Gib deinen Partner nie ein Abhängigkeitsgefühl. Sollten Sie einmal eine Entscheidung über die Finanzierung des gemeinsamen Haushalts getroffen haben, so sollten Sie den anderen nicht darauf hinweisen, dass eventuell der eine Partner für den Großteil der Ausgaben aufkommt.


    Eine vollkommene Gleichberechtigung wird in keiner Partnerschaft erreicht werden. Sie sollten sich daher rechtzeitig überlegen, ob Ihnen ein dickes Bankkonto oder die Partnerschaft wichtig ist.

    WirtschaftsgeldWirschaftsgeld

    Das Gesetz spricht zwar nicht ausdrücklich von „Wirtschaftsgeld“, doch der Partner der den Haushalt führt, muss die dafür nötigen Mittel erhalten.
    Mit dem Wirtschaftsgeld müssen vor allem die Fixkosten des Familienhaushalts abgedeckt werden können, wie z.B. Miete, Gas, Strom, Telefon, Essen, Kleidung und Toilettenartikel, Schulkosten der Kinder etc. Der Unterhalt hat nicht nur die lebensnotwendigen Bedürfnisse zu decken, sondern auch persönliche Bedürfnisse des Ehegatten.

    Bei Problemen kann die Festsetzung des Unterhalts bzw. Wirtschaftsgeldes schon während der aufrechten Ehe beim Bezirksgericht beantragt werden.

    € Gewusst WIE …

    Eine solide Basis ist meist gleichbedeutend mit soliden finanziellen Verhältnissen. Jedes Geldinstitut bietet heute eine breite Palette von Spar- und Veranlagungsformen für jede Brieftasche an. Daneben natürlich auch maßgeschneiderte Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten.

    Meist ist es besser eine gewünschte Investition gut vorzubereiten und die nötigen Gelder anzusparen, als sich allzu schnell in Schulden zu stürzen. Sind doch Schulden meist auch ein Ausgangspunkt für Spannungen in der Ehe.

    Sollte es jedoch nicht ohne Fremdfinanzierung gehen, so informiert euch umfassend!
    Sollten die Auskünfte nicht ausreichen, so ist es keine Schande sich einen Punkt mehrmals erklären zu lassen.

    Denkt auch daran, dass ein Bankbetreuer nicht allwissend sein kann. Es ist daher immer ratsam mehrere Angebote einzuholen.

    Spar- & VeranlagungsformenDas Leistungsangebot der meisten Geldinstitute umfasst alles aus den Bereichen Kreditkarten, Kfz-Leasing, Wertpapierveranlagung etc. Damit für die Wechselfälle des Lebens, für den Schutz der eigenen vier Wände, aber auch für die Verwirklichung großer Träume finanziell vorgesorgt ist, hat so manche Versicherung zahlreiche Angebote für eine sichere Zukunft parat.

    Sollte es jedoch zu Problemen mit Rückzahlungen von Krediten und Darlehen kommen, wende dich vertrauensvoll an die Bank. Es ist auf jeden Fall besser die Verhältnisse zu klären, als den Kopf in den Sand zu stecken.Es wurde fast noch immer eine Möglichkeit gefunden um alle Seiten zufrieden zustellen.

    Schulden

    SchuldenBringt ein Ehegatte Bankverbindlichkeiten oder sonstige Schulden in die Ehe ein, bleiben es seine eigenen Schulden. Der andere Ehegatte kann nicht zur Zahlung dieser Schulden verpflichtet werden.

    Macht ein Ehegatte alleine während der Ehe Rechtsgeschäfte und geht er etwaige Verpflichtungen ein, ist er mit seinem eigenen Vermögen persönlich haftbar, nicht jedoch auch der andere Ehepartner.

    Gehen jedoch beide Ehepartner gemeinsame Schulden ein (z.B. durch Mitunterschreiben eines Kreditvertrages oder Unterzeichnung einer Bürgschaft) so haften beide Ehegatten sowohl mit dem gemeinsamen als auch mit eigenem Vermögen.

    Kredit

    Vermeidet gemeinsame Kredite. Kredite sollte nur jeder für sich selbst und in eigenen Angelegenheiten übernehmen. Sollte eine gemeinsame große Investition ins Haus stehen, so kann noch immer jeder getrennt den Kredit nehmen und das Geld dann zusammengelegt werden.
    Im Trennungsfall führen laufende Kredite immer zu Problemen, im schlimmsten Fall kann der mit einem Kredit Alleingelassene sogar in einen Privatkonkurs schlittern.

    SparschweinSetzt Prioritäten! Nicht immer ist alles was man gerne haben möchte, auch wirklich notwendig.

    Sollte das Budget es nicht zulassen, ist es besser darauf zu verzichten, als dann schwerwiegende Probleme bei Zahlungen zu bekommen.

    Versandhandel und Kredit- und Ratenmöglichkeiten bei Kaufhäusern verleiten junge Paare oft rasche, auch sehr kostenintensive Investitionen zu tätigen, die oft schwer oder im Falle einer Arbeitslosigkeit auch gar nicht mehr zurückgezahlt werden können.

    Der Gerichtsvollzieher und die Schwierigkeiten, die rund um das Problem „Schulden“ auftreten können, sind nicht unbedingt einer guten Partnerschaft zuträglich.

    Die Bürgschaft

    Bankbürgschaften können fatale Folgen entwicklen. Nehmen wir an, ein Ehepaar nimmt, um eine Investitionen in Haus oder Wohnung zu finanzieren, einen Bankkredit auf. Die Bank verlangt von der Ehefrau den Kreditvertrag mit zu unterzeichnen (was sie auch bedenkenlos tut), obwohl sie ein viel kleineres Einkommen hat oder über kein eigenes Einkommen verfügt.

    BürgschaftDie beiden Eheleute haften jetzt zu „ungeteilter Hand“ für den gemeinsamen Kredit. Was bedeutet: Die Bank kann das Geld sowohl vom Mann als auch von der Frau zurückverlangen. Die Mithaftung des Bürgen ist unter Umständen nur dann anfechtbar, wenn die Bank bei der Entgegennahme der Bürgschaft erkennen musste, dass der Bürge aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage sein würde, seine übernommene Bürgschaftsverpflichtungen im Falle eines Falles zu erfüllen. Es empfiehlt sich daher im Falle der geplanten Übernahme einer Bürgschaft der Bank jedenfalls auch reinen Wein über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse einzuschenken.

    Nehmen wir weiter an, die Ehe funktioniert nicht – und es kommt zur Scheidung. Die Rückzahlung des Kredits wird vereinbart. Nun kommt einer der beiden Partner seiner Zahlpflicht nicht nach.
    Die Bank hat nun das Recht vom Bürgen die Zahlung der gesamt offenen Forderung (zzgl. Zinsen + Kosten) zu verlangen – denn er hat ja mit seiner Unterschrift für den Kredit gebürgt.

    Dass die Eheleute bei der Scheidung vereinbart hatten, den Schuldenberg zu teilen, hat auf das Rechtsverhältnis mit der Bank keinen Einfluss. Die Haftung bleibt aufrecht bis alles zurückgezahlt ist.

    Ausweg aus dem Dilemma

    Eine Bürgschaft wird man unter normalen Umständen nur los, in dem der Kredit zurückgezahlt wird. Das sollte jeder Bedenken, der eine Bürgschaftserklärung unterzeichnen möchte. Ein Bürge sollte sich genau informieren – für was er bürgt.

    Auch ist die Bank verpflichtet, dem Bürgen zu informieren, sollte sich eine Verschlechterung der Zahlungsmodalitäten des Hauptschuldners einstellen oder die abgeschlossene Lebensversicherung nicht mehr gezahlt wird etc.

    Seit einer Novelle im Jahre 1986 sieht das Ehegesetz vor, dass im Falle einer Scheidung die Bürgschaft des Ehegatten in eine Ausfallbürgschaft umgewandelt werden kann. D.h. dass die Bank zuerst an den Hauptschuldner herantreten muss (gegebenenfalls gegen diesen Exekution führen muss), und erst wenn die Bank keinen Erfolg erzielen kann – auf die Bürgen zurückgreifen darf.

    Es gibt jedoch Alternativen für eine Bürgschaft!
    Man kann ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung belehnen.
    Eheleute können darauf bestehen einen getrennten Kredit zu nehmen – je nach finanziellen Verhältnissen. Im Falle einer Scheidung zahlt dann jeder seinen eigenen Kredit zurück.