Schlagwort: Ehe

  • Ehe oder Eingetragene Partnerschaft (EP) – Unterschiede

    Ehe oder Eingetragene Partnerschaft (EP) – Unterschiede

    Ehe oder Eingetragene Partnerschaft (EP)?

    Ehe für alle und eingetragene Partnerschaft für alle: Heiraten oder verpartnern? Der VfGH hat per 31. Dezember 2018 die gesetzliche Regelung aufgehoben, die homosexuellen Paaren bisher die Ehe verwehrte. Seot 1. Jänner 2019 können nun endlich auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten – aber auch umgekehrt heterosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Es wird also nicht nur die Ehe für Homosexuelle geöffnet, sondern umgekehrt auch die eingetragene Partnerschaft für Heterosexuelle. Brautpaare, ihr habt die Wahl Nur: Welche Unterschiede bestehen überhaupt zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft (EP)?

    Lesbisches Paar auf Wiese
    Eingetragene Partnerschaft vs. Ehe – Annäherung nach und nach

    Eine EP hat im Großen und Ganzen die gleichen Wirkungen wie eine Ehe. Gravierende Unterschiede, wie die Regelung zur Adoption von Kindern oder Nachname statt Familienname wurden aufgrund von Klagen nach und nach aufgehoben. Einige kleine Unterschiede bestehen jedoch noch immer, hier die wichtigsten:


    Volljährigkeit

    Grundsätzlich müssen beide Partner zur Schließung einer Ehe bzw. EP volljährig sein. Für die Ehe ist es jedoch möglich, vor Gericht eine Ehemündigkeitserklärung zu erwirken, wenn einer der Partner bereits volljährig ist und der zweite Partner dem Gericht für die Ehe reif erscheint.


    Regelungen zu Zusammenleben und Trennung

    Im Ehegesetz ist geregelt, dass unabhängig vom Verschulden an der Scheidung dem Partner, der sich zum überwiegenden Teil der Kindererziehung widmet, Unterhalt zusteht.  Im EP-Gesetz fehlt eine solche Regelung. Wird eine EP aufgelöst, steht dem Partner, der die gemeinsamen Kinder betreut, demnach per Gesetz kein Unterhalt zu. Die EP wurde vom Gesetzgeber offenbar als eine Verbindung mit einem lockereren Zusammenhalt angesehen als in der Ehe. So fehlen die Pflicht zur Treue und Vorgaben zur Haushaltsführung. Auch ist die Frist, nach der eine EP wegen unheilbarer Zerrüttung einseitig aufgelöst werden kann, mit drei Jahren um die Hälfte kürzer (bei der Ehe in besonderen Härtefällen: 6 Jahre).


    Einstieg in den Mietvertrag

    Im Fall einer Scheidung kann ein bestehender Mietvertrag gerichtlich auf jeden der Ex-Partner übertragen werden, auch wenn dieser vorher nicht im Vertrag gestanden ist, nicht so bei der EP.

    Bleibt abzuwarten, wie viele Paare sich tatsächlich noch verpartnern, wo jettz allen, egal ob homo- oder heterosexuell, der Weg in die Ehe offen steht!

  • „Ehe extra light“- Der Partnerschaftsvertrag

    „Ehe extra light“- Der Partnerschaftsvertrag

    „Ehe extra light“ – Der Partnerschaftsvertrag

    Die „Ehe light“, mit der Paare über einen zivilrechtlichen Vertrag ihr Zusammenleben regeln, ist in Frankreich ein voller Erfolg. Die Bindung durch diesen Zivilpakt, der ohne Zeremonie und Zeugen eingegangen wird, ist weniger eng als in einer Ehe und einfacher aufzulösen. Mit der Diskussion, ob dieses Modell auch Eingang in das österreichische Familienrecht halten soll, taucht die Frage auf, warum ein Paar denn den Bund der Ehe eingehen soll, wenn es zusammenleben möchte.

    Sich umarmendes PaarPartnerschaftsvertrag zur finanziellen Vorsorge

    Rechtlich sind Verheiratete was die Vorsorge angeht, um Welten besser gestellt als Partner, die in wilder Ehe zusammenleben. Einen Vertrag, in dem die Partner zustimmen, füreinander zu sorgen, besteht als solcher bei uns noch nicht. Es gibt im derzeitigen Österreichischen Recht allerdings die Möglichkeit, einen Partnerschaftsvertrag einzugehen, der die finanzielle Benachteiligung eines Partners bei der Trennung verringert.

    Gemeinsame Wohnung

    Trennt sich ein verheiratetes Paar, darf derjenige im Haus oder der Wohnung bleiben, der das dringendere Wohnbedürfnis hat, etwa der Partner, bei dem die Kinder wohnen. Wer nicht verheiratet ist, fliegt ganz schnell aus der Wohnung oder dem Haus, wenn es dem anderen Partner gehört – und das ohne finanziellen Ausgleich. Mitfinanzierung und Mithilfe sollten jedenfalls ausreichend dokumentiert sein – und bei Immobilien im Eigentum für den zuziehenden Partner ein Anteil oder ein befristetes Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen werden. Was im Grundbuch steht, lässt sich allerdings oftmals schwer wieder daraus entfernen und kann eine Immobilie auf Jahre hinaus entwerten oder gar unveräußerlich machen.

    Abhilfe schafft hier ein Partnerschaftsvertrag. Bringt einer der Partner ein Grundstück mit, auf dem gemeinsam ein Haus errichtet wird oder erwerben die Partner gemeinsam eine Wohnung, macht es Sinn, einen Vertrag einzugehen. Hier wird geregelt, wer im Fall der Trennung in der Wohnung bleiben soll und was dem anderen Partner als Ausgleichszahlung zusteht. Werden Arbeitsleistungen im Eigentum des anderen Partners eingebracht, etwa Parkett  verlegen oder Badezimmer verfliesen, wird im Partnerschaftsvertrag genau geregelt, wie diese abgegolten werden.

    Kindererziehung

    Ebenfalls empfehlenswert ist das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags, wenn sich ein Partner ausschließlich oder überwiegend um Haus und Kinder kümmert und dafür auf ein solides eigenes Einkommen verzichtet. Anders als bei Verheirateten sind Lebensgefährten füreinander nicht unterhaltspflichtig, im Fall einer Trennung geht der haushaltsführende Partner leer aus während der Partner, der sich für die Karriere entschieden hat, Gut und Geld behalten darf.

    Die Lebensgefährten können den Vertragstext auch selbst verfassen, werden die Regelungen jedoch kompliziert, ist es empfehlenswert einen Anwalt oder einen Notar hinzuzuziehen.

  • Hochzeitszeremonien – katholische Trauung – Kirche

    Hochzeitszeremonien – katholische Trauung – Kirche

    Die katholische Trauung

    Der Ehebund unter Katholiken ist ein Sakrament – das Zeichen der Treue Gottes zu den Menschen. Durch die unwiderrufliche Willenserklärung von Braut und Bräutigam, durch die sie sich bei der Hochzeitsfeier einander freiwillig schenken und sich gegenseitig annehmen, wird der Ehebund begründet. Das einzigartige Eins werden von Mann und Frau und auch das Wohl ihrer Kinder verlangen die uneingeschränkte Treue der Partner und damit die Unauflöslichkeit der Ehe.

    Brautstrauß
    Bis dass der Tod uns scheidet …

    Im Ritus der kirchlichen Trauung bekräftigen die Brautleute ihren Willen, ihr Leben in gegenseitiger Liebe und Treue zu gestalten, bis der Tod sie scheidet. Die Institution Ehe ist auf gegenseitige eheliche Liebe und durch ihre natürliche Eigenart auf die Erzeugung von Nachkommen hin ausgerichtet. Das II. Vaticanum sagt über die Ehepartner aus, dass sie Mitwirkende an der schöpferischen Liebe Gottes und offen für die Weitergabe des Lebens an Kinder sind, für deren Zeugung und Erziehung sie in Verant­wort­ung zu sorgen haben („Verantwortete Elternschaft“).

    Voraussetzungen für die katholische Hochzeit:

    Ein Partner muss der römisch-katholischen Kirche angehören, beide Partner müssen im kirchenrechtlichen Sinn ledig beziehungsweise verwitwet sein.

    In Zweifelsfällen wendet euch in Wien an die vom Bischof dafür beauftragte Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien

    Telefon: 01/515 52-3875
    Email: kat.seelsorge@edw.or.at
    www.kategoriale-seelsorge.at

    Was tun, wenn ihr katholisch heiraten möchtet?

    Ihr könnt prinzipiell in jedem katholischen Gotteshaus und in jeder Kapelle heiraten. Die Anmeldung erfolgt am Pfarramt des ordentlichen Wohnsitzes.

    Wenn ihr euch einen  bestimmten Priester oder Diakon für die Leitung eurer individuellen Trauung oder eine bestimmte Trauungskirche wünscht, meldet euch rechtzeitig in der für euren Wohnsitz zuständigen Pfarre an www.katholisch.at. Dort brerät man euch gerne. Es ist ratsam, vorab mit dem gewünschten Zelebranten (Priester oder Diakon) Kontakt aufzunehmen und mit ihm die Termine persönlich zu koordinieren.

     

    Der Ehevorbereitungskurs

    In eurer Wohnsitzpfarre erfahrt ihr auch die aktuellen Termine für den in den meisten österreichischen Diözesen erforderlichen Ehevorbereitungskurs.

    Diese Seminare, bieten neben der Information über die Standpunkte der Kirche zu Ehe und Familie vor allem die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch in Kleingruppen mit anderen Brautpaaren. Selbstverständlich können dort auch Möglichkeiten zu individuellen Gestaltung eurer Trauung besprochen werden.

    Dokumente zur Anmeldung zur katholischen Trauung

    Beide Partner sind ledig und hatten keine Vorehen:

    • Die Traufscheine
    • Die Geburtsurkunden
    • Trauungsschein oder Heiratsurkunde der Eltern
    • Die Mettelzettel
    • Die Personalausweise

    Ein Partner hatte eine „kirchliche“ geschlossene Vorehe:

    • zusätzlich: Die Trauungsurkunde
         > Falls die kirchliche Vorehe dispensativ gelöst wurde, das Dispensreskript vom 
            Erzbischöflichen Diözesangericht.

    Ein Partner hatte eine „standesamtlich“ geschlossene Vorehe:

    • zusätzlich: Die Heiratsurkunden der Vorehen
    • zusätzlich: Die Scheidungspapiere dieser Voerehen

    Ein Partner ist bereits verwitwet:

    • zusätzlich: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartner  
         > Liegt an Stelle einer Sterbeurkunde nur eine staatliche Todeserklärung vor, ist um eine  
            kirchliche Todeserklärung beim Erzbischöflichen Diözesangericht anzusuchen.

    Bei unehelich Geborenen:

    • zusätzlich: Taufschein der Mutter

    Weitere Infos zur katholischen Trauung

    www.katholisch.at

    Pfarrfinder für eure Wohnsitzpfarre, oder:

    Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien

    Telefon: 01/515 52-3875
    Email: kat.seelsorge@edw.or.at
    www.kategoriale-seelsorge.at

     

  • Eherecht und Eheschließung – Rechte und Pflichten

    HOCHZEIT – RECHTE UND PFLICHTEN DER EHEPARTNER

    Das freiwillige und aus Liebe gegebene Versprechen „in guten und in schlechten Zeiten“ füreinander da zu sein ist mehr als eine wunderschöne Formel bei der Eheschließung. Das Eherecht regelt per Gesetz, dass Ehepartner füreinander einstehen und sich dem Partner gegenüber pflichtbewusst verhalten müssen.  Die Eheschließung am Standesamt entspricht einem Vertrag zwischen den Ehepartnern. Vom Gesetz abweichende Regelungen können in einem eigenen Ehevertrag Eingang finden. Wie ihr eine rechtsgültige Ehe schließt und welche Rechte und Pflichten ihr in eurem Leben als Ehepaar teilt, erfahrt ihr hier:

    Wirst Du bei der Hochzeit deinen Namen behalten oder ändern? Hier findest Du Antworten!

    • Welches ist zuständig?
    • Welche Dokumente?
    • Schönes Fest am Standesamt

    Sind Paare in einer Lebensgemeinschaft gegenüber Verheirateten im Nachteil?

    Mit der Ehe kommen Rechte und Pflichten auf die Partner zu. Das Eherecht legt diese Eckpunkte fest.

    Gütergemeinschaft, Unterhalt & Co: Was ändert sich mit der Ehe hinsichtlich des Vermögensrechts?

    Frankreich hat die Ehe light. Was geht mit einem Partnerschaftsvertrag rechtlich in Österreich?

    Ja, wir wollen! Die eingetragene Partnerschaft als Ehevariante für homosexuelle Paare.

    Rechtsgültig heiraten an eurer Traumlocation? Die standesamtliche Trauung außerhalb der Amtsräume.

    Ab dem 01.01.2019 kommt sie endlich, die Ehe für alle. Aber auch die EP für alle. Hier eine Entscheidungshilfe.

    Heiraten wann, wie und wo ihr wollt? Die freie Trauung macht’s möglich!

    Neue rechtliche Situation – auch die Versicherungen sollten angepasst werden.

    Wer ein Familienleben hat, hat auch ein Geldleben. Tipps zur ehelichen Budgetpolitik.

  • Hochzeit in Grönland

    Heiraten rund um den Globus: Hochzeit in Grönland

    Etwa 56.000 Menschen leben in Grönland, 88 Prozent davon sind Nachfahren verschiedener Inuitgruppen. Da die Lebensbedingungen in den arktischen Regionen Grönlands äußerst schlecht sind, ist die Lebenserwartung der Inuit entsprechend niedrig. Lebensweise und Kultur wurden über Jahrhunderte hinweg an die eisigen Temperaturen und die geringe Lebenserwartung  angepasst. Aus diesem Grund heiraten Inuit sehr früh, fast noch im Kindesalter. Während die Eltern der Brautleute und der Bräutigam Mitspracherecht am Zustandekommen der Ehe haben, müssen Mädchen die Wahl ihrer Eltern widerstandslos akzeptieren.

     

    Arrangierte Ehe

    Früher wurden Ehen zwischen befreundeten Familien oft beschlossen, bevor die betreffenden Kinder überhaupt geboren waren. War das Brautpaar dann alt genug, um eine Familie zu ernähren, wurde die Trauung vollzogen. Noch in den 1970ern wurden solche Ehearrangements getroffen. Doch die jungen Erwachsenen, für die diese Vereinbarungen damals getroffen wurden, setzen sich heute meist darüber hinweg. Denn auch im kalten Grönland zählen die eigenen Wünsche im 21. Jahrhundert mehr als Verbindungen, die vor über 30 Jahren arrangiert wurden. Außerdem leben auch in Grönland immer mehr Menschen in Partnerschaften ohne zu heiraten.

    Die Hochzeitsfeier

    Anders als in Europa, wo einer Hochzeit meist eine Verlobung und monatelange Planung vorausgehen, ist eine Heirat bei den Inuit kein aufwändig geplantes Fest. Statt eine große Zeremonie abzuhalten, tauscht ein Inuit-Brautpaar oft nur ein Schmuckstück aus, um die Ehe zu besiegeln. Da Hochzeitszeremonien meist spontan stattfinden, gibt es auch keine besondere Kleidung für das Brautpaar. Zweckmäßigkeit zählt in Grönland eben mehr als prunkvolle Hochzeitsdekorationen und dreistöckige Hochzeitstorten.

    Nur noch Wenige halten an der alten Lebensweise und den alten Bräuchen fest. Doch die sehr schlichte und zweckbezogene Hochzeitszeremonie änderte sich auch durch die Christianisierung nur insofern, als Brautpaare nun von christlichen Priestern getraut werden konnten. Durch die Errichtung einer staatlichen Verwaltung wurden Hochzeiten auch bald darauf administrativ erfasst.

    Und wie ist das nun wirklich mit den Küssen?

    Im Gegensatz zu dem gängigen Irrglauben küssen sich Inuit nach der Trauung nicht mit der Nase. Dieser auch in Asien weit verbreitete Riechgruß oder Nasenkuss, dient zwar auch zum Ausdruck von Zärtlichkeit, ist aber nicht mit einem Kuss, wie wir ihn kennen, zu vergleichen. Das Klischee, Inuit würden sich nur mit der Nase küssen, ist völlig unbegründet und geht auf Missionare aus dem 18. Jahrhundert zurück, die diese Geste vermehrt beobachtet haben wollen.

    Der Ehealltag

    Im Allgemeinen bedeutet die Ehe im arktischen Grönland nicht so eine starke Verbindung und Verpflichtung wie bei uns. Erst durch die Geburt eines Kindes wird die Ehe bei den Inuit zur lebenslangen Bindung zweier Menschen. Solange die Ehe kinderlos ist, kommt es nicht selten vor, dass die Ehepartner wieder gewechselt werden. Dies führt dazu, dass einige Inuit erst nach fünf bis zehn Eheschließungen den Partner fürs Leben finden.

    Mitunter kommt es auch vor, dass Ehefrauen unter Freunden getauscht werden. Da dies jedoch nur dann passiert, wenn beide Ehepartner mit dem Partnertausch einverstanden sind, widerspricht es keineswegs den Moralvorstellungen der Inuit. Um die häufigen Partnerwechsel zu vereinfachen, behalten beide Ehepartner nach der Hochzeit ihren Besitz. Auch Polygamie (Vielehe), Polygynie (Vielweiberei) und Polyandrie (Vielmännerei) waren bei den Inuit gestattet und auch sehr verbreitet.