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  • Destination Wedding: Hochzeit in den Flitterwochen

    Destination Wedding: Hochzeit in den Flitterwochen

    So funktioniert Heiraten im Ausland

    Eine Traumhochzeit unter Palmen statt Hochzeitsglocken in der Heimatkirche? Immer mehr Paare entscheiden sich für eine Destination Wedding und geben sich ihr Ja-Wort an einem besonderen Ort: am weißen Sandstrand, in einem romantischen Château in Südfrankreich oder im glitzernden Wüstenresort von Las Vegas.

    Wer die Hochzeit mit den Flitterwochen kombiniert, erlebt nicht nur eine außergewöhnliche Zeremonie, sondern startet auch direkt in die gemeinsame Hochzeitsreise. Traumhafte Kulissen sorgen dabei für unvergessliche Momente und wunderschöne Hochzeitsfotos.

    Doch viele Paare stellen sich eine wichtige Frage:
    Ist eine Hochzeit im Ausland überhaupt rechtsgültig?

    Bild: Melike B / Pexels

    Heiraten im Ausland: darauf müsst ihr achten

    Grundsätzlich gilt: Eine im Ausland geschlossene Ehe ist auch in Österreich gültig, wenn sie nach den örtlichen gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes geschlossen wurde.

    Dennoch gibt es je nach Land unterschiedliche Regeln und Voraussetzungen. Einige Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Bestimmungen sein können:

    • Auf Mauritius muss sich das Brautpaar vorher bestätigen lassen, dass es keine Staatsbürger des Inselstaates ist.
    • Auf Bali müssen beide Partner derselben Religionsgemeinschaft angehören.
    • In Grenada muss das Paar mindestens drei Tage vor der Trauung im Land sein.

    Aus diesem Grund entscheiden sich manche Paare dafür, die romantische Zeremonie im Ausland zu feiern und die offizielle standesamtliche Trauung später zu Hause nachzuholen.

    Dokumente für eine Hochzeit im Ausland

    Wenn ihr euch für eine Hochzeit im Urlaub oder eine Destination Wedding entscheidet, solltet ihr euch frühzeitig über die notwendigen Dokumente informieren.

    In vielen Ländern benötigt ihr beispielsweise:

    • Reisepässe
    • Geburtsurkunden (oft mit beglaubigter Übersetzung)
    • Ledigkeitsbescheinigung
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • teilweise auch Flugtickets oder Aufenthaltsnachweise

    Besonders unkompliziert ist das Heiraten zum Beispiel auf Barbados. Dort kann das Brautpaar mit Reisepässen, beglaubigten Geburtsurkunden und einer Ledigkeitsbescheinigung zum Standesamt in Bridgetown gehen und oft noch am selben Tag an einem beliebigen Ort der Insel heiraten.

    Viele klassische Flitterwochen-Destinationen wie die Karibik oder Mauritius haben ihre Abläufe bereits stark vereinfacht, da immer mehr Paare ihre Hochzeit mit der Hochzeitsreise verbinden möchten.

    Unterstützung durch Hotels und Hochzeitsplaner

    Viele Hotels, Resorts und Hochzeitsreiseveranstalter unterstützen Paare bei der Planung einer Hochzeit im Ausland.

    Sie helfen unter anderem bei:

    • der Organisation der Zeremonie
    • der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente
    • der Einhaltung der Fristen
    • der Kommunikation mit lokalen Behörden

    Trotzdem solltet ihr euch zusätzlich selbst bei den zuständigen Behörden informieren, entweder direkt bei der Heiratsbehörde im jeweiligen Land oder bei der Botschaft bzw. dem Konsulat.

    Bild: Josh Withers / Pexels

    Ehefähigkeitszeugnis und internationale Urkunden

    In vielen Ländern benötigt ihr ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Dokument wird vom zuständigen Standesamt in Österreich ausgestellt und bestätigt, dass ihr rechtlich heiraten dürft.

    Praktisch ist es auch, sich vor der Reise internationale Personenstandsurkunden ausstellen zu lassen, zum Beispiel:

    • internationale Geburtsurkunden
    • internationale Heiratsurkunden
    • internationale Sterbeurkunden (falls relevant)

    Diese mehrsprachigen Dokumente ersparen euch oft zusätzliche Übersetzungen und Behördenwege.

    Namensführung und Anerkennung der Ehe in Österreich

    Für österreichische Staatsbürger gilt bei der Namensführung nach der Hochzeit immer österreichisches Recht.

    Daher ist es sinnvoll, vor der Hochzeit im Ausland euer zuständiges Standesamt in Österreich zu kontaktieren. Dort könnt ihr klären, welchen Familiennamen ihr nach der Eheschließung führen möchtet.

    Nach der Hochzeit solltet ihr eure ausländische Heiratsurkunde beim Standesamt in Österreich vorlegen. Je nach Land kann zusätzlich eine sogenannte Apostille oder Überbeglaubigung erforderlich sein.

    Wenn die Urkunde nicht mehrsprachig ist, muss sie von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt werden.

    Fazit: Traumhochzeit im Ausland mit guter Planung

    Eine Hochzeit in den Flitterwochen oder eine Destination Wedding ist für viele Paare ein unvergessliches Erlebnis. Traumhafte Locations, intime Zeremonien und die direkte Verbindung zur Hochzeitsreise machen diese Art der Hochzeit besonders.

    Damit eure Ehe auch rechtlich anerkannt wird, solltet ihr euch jedoch frühzeitig über Dokumente, Fristen und gesetzliche Bestimmungen informieren.

    Mit der richtigen Vorbereitung steht eurer Traumhochzeit im Ausland nichts mehr im Weg.

    Detailliere Informationen findet ihr auf:

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070430.html

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  • Hochzeitszeremonien – katholische Trauung – Kirche

    Hochzeitszeremonien – katholische Trauung – Kirche

    Die katholische Trauung

    Der Ehebund unter Katholiken ist ein Sakrament – das Zeichen der Treue Gottes zu den Menschen. Durch die unwiderrufliche Willenserklärung von Braut und Bräutigam, durch die sie sich bei der Hochzeitsfeier einander freiwillig schenken und sich gegenseitig annehmen, wird der Ehebund begründet. Das einzigartige Eins werden von Mann und Frau und auch das Wohl ihrer Kinder verlangen die uneingeschränkte Treue der Partner und damit die Unauflöslichkeit der Ehe.

    Brautstrauß
    Bis dass der Tod uns scheidet …

    Im Ritus der kirchlichen Trauung bekräftigen die Brautleute ihren Willen, ihr Leben in gegenseitiger Liebe und Treue zu gestalten, bis der Tod sie scheidet. Die Institution Ehe ist auf gegenseitige eheliche Liebe und durch ihre natürliche Eigenart auf die Erzeugung von Nachkommen hin ausgerichtet. Das II. Vaticanum sagt über die Ehepartner aus, dass sie Mitwirkende an der schöpferischen Liebe Gottes und offen für die Weitergabe des Lebens an Kinder sind, für deren Zeugung und Erziehung sie in Verant­wort­ung zu sorgen haben („Verantwortete Elternschaft“).

    Voraussetzungen für die katholische Hochzeit:

    Ein Partner muss der römisch-katholischen Kirche angehören, beide Partner müssen im kirchenrechtlichen Sinn ledig beziehungsweise verwitwet sein.

    In Zweifelsfällen wendet euch in Wien an die vom Bischof dafür beauftragte Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien

    Telefon: 01/515 52-3875
    Email: kat.seelsorge@edw.or.at
    www.kategoriale-seelsorge.at

    Was tun, wenn ihr katholisch heiraten möchtet?

    Ihr könnt prinzipiell in jedem katholischen Gotteshaus und in jeder Kapelle heiraten. Die Anmeldung erfolgt am Pfarramt des ordentlichen Wohnsitzes.

    Wenn ihr euch einen  bestimmten Priester oder Diakon für die Leitung eurer individuellen Trauung oder eine bestimmte Trauungskirche wünscht, meldet euch rechtzeitig in der für euren Wohnsitz zuständigen Pfarre an www.katholisch.at. Dort brerät man euch gerne. Es ist ratsam, vorab mit dem gewünschten Zelebranten (Priester oder Diakon) Kontakt aufzunehmen und mit ihm die Termine persönlich zu koordinieren.

     

    Der Ehevorbereitungskurs

    In eurer Wohnsitzpfarre erfahrt ihr auch die aktuellen Termine für den in den meisten österreichischen Diözesen erforderlichen Ehevorbereitungskurs.

    Diese Seminare, bieten neben der Information über die Standpunkte der Kirche zu Ehe und Familie vor allem die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch in Kleingruppen mit anderen Brautpaaren. Selbstverständlich können dort auch Möglichkeiten zu individuellen Gestaltung eurer Trauung besprochen werden.

    Dokumente zur Anmeldung zur katholischen Trauung

    Beide Partner sind ledig und hatten keine Vorehen:

    • Die Traufscheine
    • Die Geburtsurkunden
    • Trauungsschein oder Heiratsurkunde der Eltern
    • Die Mettelzettel
    • Die Personalausweise

    Ein Partner hatte eine „kirchliche“ geschlossene Vorehe:

    • zusätzlich: Die Trauungsurkunde
         > Falls die kirchliche Vorehe dispensativ gelöst wurde, das Dispensreskript vom 
            Erzbischöflichen Diözesangericht.

    Ein Partner hatte eine „standesamtlich“ geschlossene Vorehe:

    • zusätzlich: Die Heiratsurkunden der Vorehen
    • zusätzlich: Die Scheidungspapiere dieser Voerehen

    Ein Partner ist bereits verwitwet:

    • zusätzlich: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartner  
         > Liegt an Stelle einer Sterbeurkunde nur eine staatliche Todeserklärung vor, ist um eine  
            kirchliche Todeserklärung beim Erzbischöflichen Diözesangericht anzusuchen.

    Bei unehelich Geborenen:

    • zusätzlich: Taufschein der Mutter

    Weitere Infos zur katholischen Trauung

    www.katholisch.at

    Pfarrfinder für eure Wohnsitzpfarre, oder:

    Kategoriale Seelsorge der Erzdiözese Wien

    Telefon: 01/515 52-3875
    Email: kat.seelsorge@edw.or.at
    www.kategoriale-seelsorge.at

     

  • Namensrecht – Familiennamen nach Eheschließung

    Namensrecht – Familiennamen nach Eheschließung

    Namensführung nach der Hochzeit

    Seit 1. April 2013 haben Verlobte eine Vielzahl von Möglichkeiten bei der Wahl ihres Familiennamens – und dem Familiennamen ihrer zukünftigen Kinder.

    Brautpaar

    Gemeinsamer Familienname

    Sowohl der Name der Frau als auch der des Mannes können zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Besteht ein Name aus mehreren Teilen, kann sowohl der ganze Name – unabhängig von der Anzahl der Namensteile – als auch Teile davon verwendet werden.

    Geben die Verlobten keine Erklärung ab, behalten beide ihren vor der Eheschließung geführten Familiennamen.

    Doppelname

    Die Eheleute können auch einen aus den Familiennamen beider gebildeten Doppelnamen zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Der gemeinsame Familienname darf dabei höchstens aus zwei Teilen bestehen. Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden

    Die Person, deren Familienname nicht gemeinsamer Familienname ist, kann einen aus dem gemeinsamen Familiennamen und ihrem/seinem Familiennamen gebildeten Doppelnamen führen. Auch dieser Doppelname darf nur aus zwei Teilen bestehen.

    Der Familienname der Kinder

    Führen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind mit der Geburt grundsätzlich diesen Familiennamen. Kinder können jedoch auch einen Doppelnamen führen, zum Beispiel durch eine „Mischung“ der Elternnamen. Der Familienname wird bei der Geburtsregistrierung am Standesamt durch Abgabe einer Erklärung bestimmt.

    Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so kann der Familienname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden. Darüber hinaus können die Eltern auch in diesm Fall bestimmen, dass das Kind einen aus den Familiennamen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen erhält.

    Dabei kann jedoch nur ein aus höchstens zwei Bestandteilen bestehender Name ausgewählt werden. Wenn dabei Doppelname auf Doppelname trifft und Frau Schwarz-Weiß mit Herrn Sonne-Mond  ein Baby bekommt, darf der neue Name höchstens zwei Elemente haben. Der Name Schwarz-Weiß-Sonne beispielsweise ist nicht möglich.

    Können sich die Eltern nicht auf einen Familiennamen ihres Kindes einigen, erhält das Kind den Namen der Mutter.

    Änderung der Dokumente

    Der Ehepartner, der einen neuen Namen führt, hat einige Dinge zu erledigen:

    > Änderungen im Führerschein und Zulassungsschein sind im Verkehrsamt vorzunehmen.
       Für die Änderung im Führerschein benötigst du eine neue, mit dem neuen Namen versehene
       Versicherungsbestätigung.

    > Vergesst nicht den Personalausweis/Reisepass, die Meldung an den Arbeitgeber, das Girokonto,
       den Alleinverdienerabsetzbetrag, Versicherungspolizzen, Kundenkarten etc. zu ändern!

  • Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit auf dem Standesamt

    In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem  Standesbeamten vorgenommen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Gleichgültig, ob die Hochzeit still und heimlich im kleinsten Kreis stattfindet oder ob sie ein glanzvolles Fest wird, ihr braucht die richtigen Papiere, um eure Verbindung zu legalisieren:

    Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung:

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    Nachweis der Geburtseintragung

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    Staatsbürgerschaftsnachweis

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    Lichtbildausweis

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    Urkundliche Nachweis für einen akademischen Titel


    Für in Österreich gemeldete Personen kann die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. Bei der Ermittlung der Ehefähigkeit müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es wird eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) angefertigt. In Ausnahmefällen genügt es, wenn ein Verlobter alleine vorspricht.

    weiße Tauben

    Wart ihr schon einmal verheiratet, sind auch die Heiratsurkunden aller früheren Ehen und die Nachweise deren Auflösung vorzulegen. Bei verwitweten Personen ist dies die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei geschiedenen Personen die rechtskräftige Scheidungsurkunde. Das Standesamt hat Zugriff zu den Meldedaten, die Vorlage der Meldebestätigung ist daher nicht mehr zwingend erforderlich.

    Ist der zukünftige Ehepartner Ausländer oder noch minderjährig, so gelten besondere Vorschriften, über die euch euer Standesamt gerne informiert.

    Welches Standesamt ist zuständig?

    Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.

    Festliche standesamtliche Trauung

    Auf der Skala der beliebtesten Hochzeitsmonate führen Mai, Juni und September. Unabhängig von Jahreszeit und Wetter wird euer Fest zum unvergesslichen Erlebnis, wenn ihr eure Wünsche und Vorstellungen rechtzeitig bekannt gebt. Unser Artikel „Standesamtliche Trauung mal anders“ zeigt euch viele Möglichkeiten für eine traumhaft schöne Trauung außerhalb der Amtsräume.

    Alle Standesämter in Österreich im Überblick >>