Kategorie: Rechtliches

  • Hochzeitsvorbereitungen – Absicherung der Ehepartner

    Hochzeitsvorbereitungen – Absicherung der Ehepartner

    Hochzeit – Sicher ist Sicher von Dr. Gregor Kozak **

    Nur wer bei einem Unglücksfall in keine finanzielle Notlage gerät, braucht auch keine Versicherung!
    Wenn Sie sich aber nun entschließen, Ihren weiteren Lebensweg gemeinsam zu gehen, sollten Sie bedenken, dass Ihr Schicksal künftig auch das Ihres Partners ist. Zwar denkt man im allgemeinen bei Hochzeitsvorbereitungen nicht an Versicherungen, doch sollten Sie sich trotzdem zeitgerecht ein paar Gedanken über dieses Thema machen.

    LebensversicherungDie Lebensversicherung

    Sie soll zwei Zwecke erfüllen: Die finanzielle Sicherstellung der Angehörigen für den plötzlichen Ausfall des Ernährers und Bereitstellung eines bestimmten Kapitals zu einem gewünschten Zeitpunkt (z.B. Ausscheiden aus der aktiven beruflichen Tätigkeit) und zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards der Familie.

    Als Faustregel gilt: Die Versicherungssumme sollte in der Höhe des zwei- bis dreifachen Jahreseinkommens sein.

    Die Krankenzusatzversicherung

    Sie ersetzt die Kosten einer Krankheitsbehandlung sowie Taggeld für Krankenhausaufenthalte und Krankengeld. Merke: Entbindungen und Unfallfolgen werden wie Krankheiten behandelt.

    Meist gibt es günstige Varianten für junge Leute und Familienversicherungen.
    Wenn bereits ein Partner im Rahmen einer kollektiven Krankenversicherung versichert ist, ist oft ein günstiger Einstieg des Ehepartners innerhalb eines Monats nach der Eheschließung möglich.

    Die Haushaltsversicherung

    HaushaltsversicherungWenn Sie aufgrund der Eheschließung in eine gemeinsame Wohnung übersiedeln, sollten Sie auch eine entsprechende Haushaltsversicherung abschließen.

    Diese versichert, was im Haushalt zur Einrichtung zählt, also den gesamten Hausrat (auch Hobby-Artikel, Bargeld, Schmuck) bis zu gewissen Entschädigungsgrenzen. Außerdem ist eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert.

    Zieht ein Partner zum anderen in einen schon bestehenden Haushalt, so ist die Anpassung der Versicherungssumme wichtig, da sonst die Gefahr der Unterversicherung besteht.

    Tipp vom Experten!

    Sollten Sie Fragen oder Probleme haben, die für Sie individuell beste Versicherungslösung zu finden, so wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsfachmann oder an den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs.

     

    ** Dr. Gregor Kozak: Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs

  • Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit am Standesamt – Eheschließung rechtswirksam

    Hochzeit auf dem Standesamt

    In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem  Standesbeamten vorgenommen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit. Gleichgültig, ob die Hochzeit still und heimlich im kleinsten Kreis stattfindet oder ob sie ein glanzvolles Fest wird, ihr braucht die richtigen Papiere, um eure Verbindung zu legalisieren:

    Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung:

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    Nachweis der Geburtseintragung

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    Staatsbürgerschaftsnachweis

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    Lichtbildausweis

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    Urkundliche Nachweis für einen akademischen Titel


    Für in Österreich gemeldete Personen kann die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) durchführen. Bei der Ermittlung der Ehefähigkeit müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es wird eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) angefertigt. In Ausnahmefällen genügt es, wenn ein Verlobter alleine vorspricht.

    weiße Tauben

    Wart ihr schon einmal verheiratet, sind auch die Heiratsurkunden aller früheren Ehen und die Nachweise deren Auflösung vorzulegen. Bei verwitweten Personen ist dies die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, bei geschiedenen Personen die rechtskräftige Scheidungsurkunde. Das Standesamt hat Zugriff zu den Meldedaten, die Vorlage der Meldebestätigung ist daher nicht mehr zwingend erforderlich.

    Ist der zukünftige Ehepartner Ausländer oder noch minderjährig, so gelten besondere Vorschriften, über die euch euer Standesamt gerne informiert.

    Welches Standesamt ist zuständig?

    Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.

    Festliche standesamtliche Trauung

    Auf der Skala der beliebtesten Hochzeitsmonate führen Mai, Juni und September. Unabhängig von Jahreszeit und Wetter wird euer Fest zum unvergesslichen Erlebnis, wenn ihr eure Wünsche und Vorstellungen rechtzeitig bekannt gebt. Unser Artikel „Standesamtliche Trauung mal anders“ zeigt euch viele Möglichkeiten für eine traumhaft schöne Trauung außerhalb der Amtsräume.

    Alle Standesämter in Österreich im Überblick >>